Wien – Die Zentralmatura in den Jahren 2017 und 2018 soll jeweils am 3. Mai starten. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) vor. Kleine Änderungen gibt es ab nächstem Jahr bei den vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) an den AHS – so soll unter anderem die Untergrenze von 40.000 Zeichen entfallen.

Dauern soll die Zentralmatura 2017 und 2018 laut Entwurf trotz des gleichen Beginns aufgrund der Feiertagslage aber unterschiedlich lange. Auftakt ist jeweils am 3. Mai mit dem Fach Deutsch. Der letzte Prüfungstag soll 2017 der 12. Mai sein, 2018 dagegen erst der 18. Mai – abgeschlossen wird jeweils mit den Fächern Latein und Griechisch.

Untergrenze entfällt

Ein weiterer Entwurf sieht auch kleine inhaltliche Änderungen bei den vorwissenschaftlichen Arbeiten vor: Derzeit gilt für die VWA eine Begrenzung von "ca. 40.000 bis 60.000 Zeichen". Künftig entfällt die Untergrenze: Offenbar haben Lehrer in Einzelfällen diese Bestimmung "als starre Grenze, einhergehend mit einer daraus resultierenden schlechteren Beurteilung, missinterpretiert", heißt es in den Erläuterungen. Die Obergrenze soll dagegen erhalten bleiben, "um ausufernde Arbeiten zu vermeiden". Weiters wird klargestellt, dass bei der Zeichenzählung Leerzeichen, Quellenbelege und Fußnoten mitzuzählen sind, nicht aber Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.

Auch neu ist, dass an den AHS bei den VWA auch praktische bzw. grafische Arbeiten einbezogen werden können. Bei der Abgabe in digitaler Form wird (für alle VWA) geregelt, dass diese "in jeder technisch möglichen Form" erfolgen kann – ausgenommen ist nur ("im Hinblick auf die mit dem Versand bzw. dem Empfang verbundenden Unsicherheitsfaktoren") die Übermittlung per E-Mail. (APA, 17.3.2016)