Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat seine Judikatur bekräftigt, dass die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich ist – auch in Fällen, wo der Versicherte keinen Vorteil daraus zieht. Anlass war eine Beschwerde des früheren Handelsgerichts-Präsidenten Rainer Geißler. Sie wurde abgewiesen, berichtet "Die Presse" (Montag-Ausgabe).

Vorgehen gegen Vorschreibungen

Geißler – er war lange Richter und von 2002 bis 2010 Präsident am Handelsgericht – hatte Beschwerde eingelegt, weil ihm die Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft monatliche Pensionsbeiträge von 157,84 Euro vorschrieb. Denn er hatte im Jahr 2013 mit selbstständiger Tätigkeit als Vortragender die Versicherungsgrenze von 4.641,60 Euro überschritten. Aussichten auf eine Pension dafür hatte er nicht, er hätte – berechnete Geißler – bis 85 und länger ausreichend verdienen müssen.

Abgeblitzt

Beim Bundesverwaltungsgericht blitzte Geißler unter Hinweis auf die ständige VfGH-Rechtsprechung ab. An dieser hat sich nichts geändert, zeigte die jetzige Entscheidung des Gerichtshofes.

Neue Versicherungsbeiträge für Bauern erschieben

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich (LK) fordert unterdessen die Wirksamkeit neuer Einheitswerte für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der Bauern um ein Jahr auf 2018 zu verschieben. Bei der Versendung der neuen Bescheide komme es zu "erheblichen Verzögerungen", meinte die LK OÖ am Montag in einer Presseaussendung. Bisher seien in Oberösterreich erst knapp 60 Prozent der Bescheide vom Finanzamt an die kleinen Bauern verschickt worden. Die Versendung der neuen Einheitswerte an die größeren landwirtschaftlichen Betriebe sei erst jetzt richtig angelaufen. Geplant ist, dass die neuen Werte ab 1. Jänner 2017 für die Feststellung der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Für die künftigen Versicherungssätze sei aber ein Gesamtüberblick über die Höhe aller land- und forstwirtschaftlicher Einheitswerte notwendig. Das könne nicht vor Ende dieses Jahres passieren, so der oberösterreichische Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker. Daher solle das neue System erst mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten. (APA, 21.3.2016)