Berlin – Freier von Zwangsprostituierten müssen in Deutschland künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die deutsche Regierung am Mittwoch, 6. April, beschlossen hat. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird.

Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt.

Rechtlicher Status von Sexarbeiterinnen

Deutschland verschärft derzeit sein sehr liberales Prostitutionsrecht. Am 23. März hatte die Regierung bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet, der unter anderem eine Kondompflicht, strengere Standards für Bordelle und mehr Beratung für Prostituierte vorsieht.

Deutschland hat seit 2002 ein Prostitutionsgesetz, das zu den liberalsten der Welt gerechnet wird. Prostitution gilt seither nicht mehr als sittenwidrig, Sexarbeiterinnen haben einen Anspruch auf Bezahlung ihrer Dienste und können sich in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung anmelden. Dieses Gesetz wurde aber heftig kritisiert, weil es die Frauen zu wenig vor Gewalt und Ausbeutung schützte und die Eröffnung von Bordellen zu leicht machte. (APA, 7.4.2016)