So sehen die billigen Brustimplantate der Firma PIP aus.

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Firmengründer Jean-Claude Mas wurde heute schuldig gesprochen und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

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Im Strafprozess rund um die Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) wurden am Dienstag in Aix-en-Provence die Schuldsprüche des Erstgerichts bestätigt. PIP-Gründer Jean-Claude Mas wurde wegen vorsätzlicher Täuschung und Betrug für schuldig erkannt und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Vier leitende Angestellte erhielten (teil)bedingte Haftstrafen, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die mittlerweile zwangsliquidierte Firma hatte weltweit jahrelang Brustimplantate aus billigem Industriesilikon verkauft. Diese erwiesen sich als reißanfälliger als andere Implantate. Der Fall war 2010 aufgeflogen. Nach dem Tod einer Frau mit PIP-Implantaten wurden 2011 wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung Ermittlungen eingeleitet, der Skandal beschäftigt Gerichte in Frankreich und Deutschland.

In Deutschland setzten Chirurgen mehr als 5.000 Frauen PIP-Implantate ein, weltweit sollen Hunderttausende betroffen sein. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Frauen, die Implantate vorsorglich entfernen zu lassen – allein in Frankreich kamen mehr als 18.000 Betroffene dieser Empfehlung nach. In Österreich vertritt der Verein für Konsumenteninformation rund 70 betroffene Frauen.

Empörung bei Betroffenen

Mas argumentierte vor Gericht, das verwendete Silikon sei nicht schädlich. "Ich akzeptiere nicht, dass dies als schwere Konsumententäuschung gewertet wird", sagte der 76-Jährige, der in Erwartung des Berufungsverfahrens seine Haftstrafe noch nicht antreten musste. Vertreter von Betroffenen reagierten empört auf diese Aussage.

Neben mehreren tausend Frauen ist auch der TÜV Rheinland Nebenkläger in dem Prozess. In erster Instanz waren die Prüfer, die den Produktionsprozess von PIP zertifiziert hatten, als Opfer der Täuschung anerkannt worden. Das sahen auch andere Gerichte so. Zwar wurde der TÜV in einem Zivilverfahren in Toulon 2013 zunächst zu einer Entschädigung von Opfern verurteilt, dieses Urteil wurde in der zweiten Instanz aber wieder kassiert: Das Prüfunternehmen habe seine Verpflichtungen erfüllt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kündigte an, nach Rechtskraft der Urteile Schadenersatzansprüche bei einem französischen Fonds für Verbrechensopfer anzumelden. So könne für betroffene Österreicherinnen zumindest bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro Entschädigung erlangt werden. Nach Angaben des VKI-Juristen Stefan Schreiner ist innerhalb von fünf Tagen ein Rekurs gegen die Entscheidungen des Berufungsgerichts möglich. Wird ein solches Rechtsmittel eingelegt, würde das Verfahren zum Höchstgericht gehen. (APA, red, 2.5.2016)