Die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck schlagen Alarm: Die Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) führe an den Kliniken dazu, dass aufgrund der Patientenversorgung noch weniger Zeit für Forschung bleibt, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung.

Die Auswertungen von operativen Kliniken haben ergeben, dass die Forschungszeiten im letzten Jahr unter zehn Prozent gesunken seien. Damit könnten zwar Strafzahlungen wegen Arbeitszeitüberschreitungen vermieden werden, aber mittelfristig werde damit das spitzenmedizinische Niveau der Universitätskliniken Österreichs nicht zu halten sein, warnten die Betriebsräte und forderten: "Die Forschung in den Kliniken darf nicht auf der Strecke bleiben".

Man verlange die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von zumindest 30 Prozent Lehre und Forschung in der Kernarbeitszeit. "Wo Universität drauf steht, soll auch Universität drin sein", meinten die Betriebsräte. Patientenzentrierte Forschung sei eine wesentliche Stütze des medizinischen Fortschritts in Österreich.

Problem im System

Zwar seien durch Betriebsvereinbarungen Forschungszeiten an allen Medizinischen Universitäten am Papier erreicht worden, doch würden diese bis dato der klinischen Mehrbelastung geopfert, fuhren die Vertreter des wissenschaftlichen Personals der drei Med-Unis fort. In Wien seien zur Abhilfe wenigstens fixe Forschungstage nach Rufbereitschaften vereinbart worden.

Die Stagnation der Förderungen für Grundlagen- und klinische Forschung könne so nicht akzeptiert werden. Gerade die Forschung an den Medizinischen Universitäten stelle international einen Wachstums- und Standortfaktor dar. Österreich dürfe diese Chance nicht verpassen.

"Wir fordern eine ausreichende Dotierung der staatlichen Agenturen für die Grundlagenforschung und die klinische Forschung", so die Betriebsräte. Die Verteidigung der Forschung an Österreichs Medizinischen Universitäten schulde man den Patienten, Medizinstudenten, dem wissenschaftlichen Nachwuchs und den Steuerzahlern. (APA, 23.5.2016)