Bild nicht mehr verfügbar.

Luis Durnwalder

Foto: APA/EPA/CLAUDIO PERI

Bozen – Südtirols Altlandeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) ist am Samstag im sogenannten Sonderfonds-Verfahren am Bozner Landesgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Landeschef Unterschlagung im Amt und illegale Parteienfinanzieung zur Last gelegt und drei Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als Landeshauptmann stand Durnwalder ein Sonderfonds zur Verfügung, aus dem er Kaffee für Besucher, Trinkgelder für Musikkapellen und Ähnliches bezahlte. Diesen soll er laut Anklage nicht rechtmäßig verwendet haben. Dabei ging es um einen Betrag von 556.000 Euro. Dem damals geltenden Gesetz zufolge brauchten die Ausgaben zwar nicht belegt werden, Durnwalder führte aber dennoch in einem Heft genau Buch.

Während Durnwalder stets unterstrich, kein Geld für sich verwendet zu haben, wurde von der Anklage beanstandet, dass das Geld nicht im öffentlichen Interesse eingesetzt worden sei. Wegen bezahlter Getränke für Vertreter der Jungen Generation in der SVP nach einer Aussprache, warf der Staatsanwalt dem 74-Jährigen auch illegale Parteienfinanzierung vor. (APA, 11.6.2016)