Bild nicht mehr verfügbar.

Präimplantationsdiagnostik hilft dabei zu entscheiden, ob ein durch In-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo eingepflanzt wird oder nicht.

Foto: dpa

Aufnahme einer Trophoblastbiopsie, bei der untersucht wird, ob die Möglichkeit besteht, dass ein Kind mit einer angeborenen genetischen Erkrankung geboren wird.

Foto: Kinderwunschzentrum

Vor wenigen Tagen wurde in Österreich das erste Kind mit Hilfe von Präimplantationsdiagnostik geboren. Die Patientin war fünf Jahre in Behandlung und hatte zahlreiche IVF-Versuche (In-vitro-Fertilisation). "Wir sind überglücklich und sehr dankbar, nach fünf Fehlgeburten nun endlich unsere Tochter in unseren Armen zu halten", freut sich die frisch gebackene Mutter.

Gleichzeitig hofft sie, dass sich die öffentliche Diskussion über diese und ähnliche Techniken zukünftig auf die tatsächlichen Sorgen und Bedürfnisse der Paare, anstatt auf hypothetische, jedoch ohnehin verbotene Szenarien, wie Designerbabies oder genetische Selektion, konzentriert. "Wir sind sehr froh, dass wir diese Möglichkeit dank der, aus unserer Sicht überfälligen Gesetzesnovelle, in Österreich nutzen konnten."

Für diesen Erfolg war eine intensive Vorarbeit im Kinderwunschzentrum nötig: Bei der sogenannten Trophoblastbiopsie handelt es sich um eine aufwendige Technik, die ein spezialisiertes Know-How verlangt. Sie wird mit Miniaturinstrumenten und einem speziellen Laser-Gerät unter dem Mikroskop durchgeführt.

Für Heinz Strohmer, Gründer und Leiter des Kinderwunschzentrums Goldenes Kreuz, ist es ein Meilenstein: "Die erfolgreiche Durchführung dieser Methode gibt jenen Paaren, die wiederholt negative IVF-Versuche hatten oder bereits zahlreiche Schwangerschaften verloren haben, wieder Hoffnung auf die Erfüllung ihres Kinderwunsches."

Genetische Ursache für Fehlgeburten

Seit 01. April 2015 ist die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes in Kraft. Es erlaubt unter restriktiven Bedingungen auch die Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese ist bei jenen Patientinnen zugelassen, die zumindest dreimal miterleben mussten, dass eine Schwangerschaft eintritt und dann doch in einer Fehl- oder Totgeburt endet. "Bei multiplen Aborten liegt eine genetische Ursache nahe, die dann dazu führt, dass kein lebensfähiges Kind heranwächst", erklärt Strohmer.

Bei der PID wird aus dem Embryo im Blastocystenstadium am fünften Tag der Entwicklung, eine kleine Zellprobe aus dem späteren Mutterkuchen, dem Trophoblast, entnommen. In einem Labor wird genetisch bestimmt, bei welchen Embryonen die normale Anzahl von 46 Chromosomen vorliegt. Die Untersuchung hilft dabei zu entscheiden, ob ein durch In-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo eingepflanzt wird oder nicht. Mithilfe der PID können Erbkrankheiten und Fehlverteilungen von Chromosomen erkannt werden. "Der Transfer einer dieser Embryonen ermöglicht Paaren nach einem jahrelangen Leidensweg schließlich doch noch ein Kind zu bekommen", so Strohmer.

Die PID ist ethisch umstritten, weil sie grundlegende Fragen nach dem Wert des sich entwickelnden Lebens aufwirft. In vielen Ländern ist die PID gesetzlich geregelt und für unterschiedliche Anwendungen erlaubt. In Deutschland ist sie ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zulässig, in Österreich nur zur Behebung erblich bedingter Unfruchtbarkeit, und in der Schweiz für beide Anwendungsfälle. (red, 22.6.2016)