Die Pflicht zur Kooperation ist Teil der neuen Lehrerausbildung.

Foto: apa/dpa/Daniel Karmann

Wien – Die Akademie der bildenden Künste und die Universität für angewandte Kunst pochen in einer Aussendung bei der neuen Lehrerausbildung auf die Beibehaltung ihrer eigenen Studienpläne. Mit pädagogischen Hochschulen kooperiert werden soll nicht im Rahmen gemeinsamer Studien beziehungsweise gemeinsamer Curricula, sondern durch Einbindung der Lehrenden der pädagogischen Hochschulen in die Uni-Studienpläne.

Die Kooperation in der neuen Pädagogenausbildung sehen Akademie beziehungsweise Bildende auf der einen Seite und die pädagogischen Hochschulen auf der anderen Seite unterschiedlich: Die pädagogischen Hochschulen wollen gemeinsam eingerichtete Studien bzw. gemeinsame Curricula. Die beiden Kunst-Unis boten dagegen an, Lehrende der pädagogischen Hochschulen in die bestehenden Uni-Studienpläne und bei deren Weiterentwicklung einzubinden und Raumressourcen der pädagogischen Hochschulen zu nützen. Dies sei von den pädagogischen Hochschulen aber abgelehnt worden, hieß es in der Aussendung.

"Bewährtes Modell"

"Es geht nicht um ein gemeinsames Curriculum, sondern um die gemeinsame Umsetzung der an den Kunst-Unis bestehenden Curricula", betonen Akademie und Angewandte. "Die umfassenden Kompetenzen sowohl im künstlerischen, wissenschaftlichen als auch im pädagogischen wie fachdidaktischen Bereich liegen bei den Kunstuniversitäten, die ihre Studierenden nach einem aufwendigen Verfahren, bei dem die künstlerische Eignung geprüft wird, zulassen." Schon jetzt würden Lehrende sowohl an den Kunstuniversitäten als auch an den pädagogischen Hochschulen unterrichten – "ein Modell, das sich bewährt hat und in einer Kooperation münden könnte, wie sie von den Kunstuniversitäten vorgeschlagen wurde". Dieses Angebot halte man aufrecht.

Die Pflicht zur Kooperation ist Teil der neuen Lehrerausbildung: Diese schreibt nicht nur ein deutlich längeres Studium für Volksschullehrer vor (fünf statt bisher drei Jahre). Ab dem Studienjahr 2016/17 müssen die pädagogischen Hochschulen außerdem die Ausbildung von Sekundarstufen-Lehrern in Kooperation mit mindestens einer Universität beziehungsweise einer ausländischen Hochschule anbieten. Im Master-Bereich ist sogar ein gemeinsam eingerichtetes Studium (inklusive gleichlautenden Curriculums) Voraussetzung.

Eine quantitativ ausreichende Lehrerbildung in den künstlerischen Fächern sehen Angewandte und Bildende aber auch ohne Kooperationen grundsätzlich gewährleistet. Wolle man aber die Zahl der ungeprüften Lehrer an den Schulen verringern, müssten den Universitäten zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. (APA, 25.7.2016)