"Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche": So lautet die Zielsetzung im aktuellen Regierungsübereinkommen. Das Ziel darf als verfehlt betrachtet werden – hauptsächlich deshalb, weil die ÖVP davon abgerückt ist. Sie will, auch aus Rücksicht auf die vielen Vorsorgewohnungskäufer der jüngeren Vergangenheit, weiterhin Segmente mit dauerhaft freier Mietzinsbildung zulassen und statt Eingriffen in die Mietpreisbildung den Wohnbau mit Investitionsanreizen ankurbeln.

Das ist legitim, aber es ist ebenso legitim, dass die SPÖ auf die Einhaltung des (allerdings schwammig formulierten) Regierungsprogramms pocht. Die Herstellung von "Mietergerechtigkeit" ist für die ÖVP außerdem in erster Linie die Abschaffung billiger Altmieten – damit in einem Haus alle dasselbe zahlen. Völlig konträr dazu will die SPÖ den nötigen Ausgleich zwischen Alt- und Neumieten mit Preisdeckeln von oben gewährleistet sehen.

Wahrscheinlich wird sich erst auf Druck des Verfassungsgerichtshofs, der sich demnächst mit Beschwerden von Hausbesitzern befasst, etwas bewegen. Denkbar wäre die Abhaltung eines Reformkongresses, wie es ihn 1999 (mit bescheidenen Erfolgen) schon einmal gab. Man könnte das Mietrecht aber auch dem "freien Spiel der Kräfte" im Nationalrat überlassen – eine spannende, wiewohl leider auch völlig unösterreichische Herangehensweise. (Martin Putschögl, 4.8.2016)