200 Mitarbeiter verloren im Vorjahr in Oberwart ihren Job. Das dortige Nähzentrum von Triumph wurde aufgelassen.

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Wien – Beim Wäschehersteller Triumph gingen in Oberwart im Vorjahr die Lichter aus. Rund 200 Mitarbeiter – großteils Frauen – verloren ihre Jobs. Zwei der früheren Näherinnen bekamen nun, mit rechtlicher Unterstützung der Arbeiterkammer, Anspruch auf eine Schwerarbeiterpension zugesprochen. Mittels Lokalaugenschein, Gedächtnisprotokollen und einem Sachverständigengutachten konnte der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nachgewiesen werden, dass sie nicht nur Näharbeiten erbrachten, sondern auch schwere Kisten tragen mussten und bis zu 15 Kilometer am Tag in der Fabrik unterwegs waren, berichtete der ORF Burgenland am Wochenende.

Ersatz für Hacklerregelung

Christian Drobits von der burgenländischen Arbeiterkammer rät generell dazu, mehr Anträge auf Schwerarbeiterpension zu stellen. "Wir ermutigen die Menschen, es zu probieren", sagt er im Gespräch mit dem STANDARD. Schließlich könne die Arbeiterkammer nur einen negativen Bescheid bekämpfen.

Die Möglichkeit einer Schwerarbeiterpension gibt es erst seit 2007. Sie wurde als eine Art Kompensation für die Hacklerregelung eingeführt, deren Zugangsbestimmungen verschärft wurden. Beantragen kann sie grundsätzlich jeder, der in den vergangenen 20 Jahren zumindest zehn Jahre besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt hat. Dazu zählen Nachtarbeit, Arbeit unter Hitze und Kälte, aber auch generell körperliche Arbeiten, bei denen Männer mehr als 2.000 und Frauen mehr als 1.400 Kalorien verbrennen. Nachgewiesen wird das im Zweifelsfall mittels Gutachtens.

Frauen eigentlich erst ab 2024

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man bereits mit 60 in Pension gehen, wodurch Frauen eigentlich ausgeschlossen wären (bei ihnen wird das Pensionsalter erst ab 2024 an jenes der Männer angeglichen). Jahrelang gab es deshalb auch keine Frauen unter den Beziehern von Schwerarbeiterpensionen.

Langsam ändert sich das aber – nicht nur wegen der beiden burgenländischen Fälle. Wie Daten der PVA zeigen, gab es im Jahr 2014 die ersten Frauen, die eine Schwerarbeiterpension bezogen. Damals waren es 173 Fälle, im Vorjahr gab es bereits 487 Neuzugänge. Möglich ist das, weil es auch Ausnahmebestimmungen gibt, die es Frauen bereits ab dem Alter von 55 Jahren ermöglichen, diese Pension zu beziehen.

Steigende Tendenz

Diese Pensionsform wurde zuletzt generell beliebter. Österreichweit gab es im Vorjahr bereits 4.122 Neuzuerkennungen (um 52 Prozent mehr als im Jahr davor). Im ersten Halbjahr 2016 setzt sich der Trend fort – hier lag man laut aktuellem Pensionsmonitoring um 70 Prozent über dem Jahr 2015.

Von dramatisch hohen Zahlen kann man freilich auch nicht sprechen. Zum Vergleich: Trotz des massiven Rückgangs gab es im Vorjahr noch deutlich mehr Hacklerpensionen (9.372). Das Sozialministerium verweist auch darauf, dass man bei der Einführung vor bald zehn Jahren mit deutlich mehr Schwerarbeitern gerechnet habe.

Im Schnitt 1.968 Euro

Trotz des vorzeitigen Pensionsantritts schneiden die Schwerarbeiter bei der Höhe ihrer Ansprüche überdurchschnittlich gut ab. Im Schnitt bekamen sie zuletzt 1.968 Euro – und damit erstmals mehr als die Langzeitversicherten (Hacklerregelung), die durchschnittlich auf 1.897 Euro kamen. Zum Vergleich: Eine normale Alterspension brachte 1.227 Euro, die Invaliditätspension lag gar nur bei 983 Euro monatlich.

Möglich sind die relativ hohen Pensionen, weil die Abschläge für diese Personengruppe niedriger sind. Ihnen werden pro Jahr vor dem gesetzlichen Pensionsalter 1,8 Prozent abgezogen. Fünf Jahre kosten also neun Prozent. Bei der normalen Frühpension, der Korridorpension, liegen die Abschläge bei jährlich 4,2 Prozent. (Günther Oswald, 18.9.2016)