Künftig will die Justiz noch stärker auf das Instrument des elektronisch überwachten Hausarrestes setzen.

Foto: apa/pfarrhofer

Wien – Rasend viel Vorlaufzeit hatte das Justizministerium nicht eingeplant. Anfang des Jahres wurde das Vergabeverfahren für den elektronisch überwachten Hausarrest mittels Fußfesseln gestartet. Bis Anfang März konnte man sich um den Auftrag, dessen Volumen auf bis zu 2000 überwachte Personen ausgedehnt werden kann, bewerben, und am 1. September sollte der neue Anbieter schließlich schon starten.

So stand es zumindest in den Ausschreibungsbedingungen. Der ambitionierte Fahrplan kann nun nicht eingehalten werden. Eine Entscheidung wurde zwar mittlerweile vom Ministerium getroffen, ein unterlegener Anbieter hat allerdings Einspruch erhoben und beim Bundesverwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Zuschlagserteilung vorläufig untersagt, wie das Justizressort auf STANDARD-Anfrage bekanntgab.

Unbefristeter Auftrag

Bis zu einer endgültigen Entscheidung werden daher weiter die Fußfesseln des bisherigen Anbieters – der 3M Electronic Monitoring Ltd. – verwendet. Möglicherweise ändert sich für die Gefängnisse der Ansprechpartner aber auch in Zukunft nicht. In Justizkreisen ging man davon aus, dass auch der neue Auftrag – er soll dann unbefristet vergeben werden – an 3M gehen soll. Bestätigt ist das allerdings nicht. Das Ministerium verweist auf die Verschwiegenheitspflicht im laufenden Verfahren. (go, 18.9.2016)