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An Tieren getestete Kosmetikprodukte dürfen in der EU nicht vertrieben werden.

Foto: Foto: AP Photo/Koji Sasahara

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das weitreichende EU-Verkaufsverbot für Tierversuchs-Kosmetik bekräftigt. Wenn ein Produkt mit Tierversuchen darauf getestet wurde, ob es die europäischen Gesundheitsvorschriften für Kosmetik einhält, darf es in der EU nicht verkauft werden – so die Regel.

Das gelte auch dann, wenn die Tierversuche ursprünglich mit Blick auf die Regeln von anderen Ländern durchgeführt wurden, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-592/14).

Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien: Drei Unternehmen hatten Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um die Kosmetik in Japan und China zu verkaufen. Daraufhin ging es um die Frage, ob die Waren dann auch in der EU vertrieben werden dürfen. Die britischen Richter hatten die EuGH-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung der EU-Regelung gebeten.

Ziel sei starker Tierschutz

Die EuGH-Richter argumentierten, der Verkauf scheine zwar dem reinen Wortlaut der relevanten EU-Verordnung nach möglich, Ziel der Regeln sei aber ein starker Tierschutz. Dieses Ziel sei in Gefahr, wenn sich die Vorschriften mit Tests im Ausland umgehen ließen. Es sei unerheblich, wo und zu welchem Zweck die Tierversuche ursprünglich durchgeführt wurden – wenn die Erkenntnisse daraus beim Einhalten der EU-Gesundheitsregeln eine Rolle spielten, könne der Verkauf verboten werden.

Seit 2013 ist der Verkauf von Tierversuchs-Kosmetik in der EU grundsätzlich verboten, die Versuche selbst sind schon länger nicht mehr erlaubt. Ausnahmen sieht die Verordnung nur unter "außergewöhnlichen Umständen" vor – bei ernsthaften Sicherheitsbedenken zu einem bestehenden Kosmetik-Bestandteil. (APA, dpa, 21.9.2016)