Monika Rathgeber im Gerichtssaal

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Salzburg – Eine über die Maßen engagierte Referatsleiterin für Budgetfragen, eine inferiore Kontrolle und ein gerüttelt Maß an Überforderung bei den politischen Entscheidungsträgern – dieses schon aus dem U-Ausschuss bekannte Bild wurde am Don nerstag beim ersten Strafprozess im Zusammenhang mit dem Salzburger Spekulationsskandal gezeichnet.

Angeklagt war Ex-Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber (45). Ihr wurde Untreue vorgeworfen. Schadenssumme: 837.000 Euro. Sie soll 2012 zwei Spekulationsgeschäfte trotz ausdrücklichen Verbotes ihres Vorgesetzten abgeschlossen haben. Zum Vergleich: Die Gesamtschadenssumme hat rund 350 Millionen Euro betragen. Knapp 90 Millionen hat das Land inzwischen im Zuge von elf mit Bankinstituten geschlossenen Vergleichen zurückbekommen, wie das Finanzressort auf Anfrage des STANDARD mitteilt.

Anklagevertreter Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic sprach in seiner Anklage von einem "speziellen Nährboden in Salzburg" für die Spekulationen. Im allgemeinen Klima, "man könne das Geld von den Bäumen pflücken", habe die Kontrolle völlig versagt, das Budgetreferat sei personell völlig unterbesetzt gewesen. Rathgeber selbst habe die Risiken in einer "groben Form der Realitätsverweigerung" verneint. Adamovic plädierte jedoch ausdrücklich für "keine exorbitante Strafe".

Rathgeber, die im Zusammenhang mit fingierten Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds des Bundes bereits verurteilt ist, habe auch in diesem Fall nur dem Land helfen wollen. Sie sowie ihre Verteidiger Herbert Hübel und Thomas Payer räumten ein, dass die zur Last gelegten Swap-Geschäfte 2012 gegen Weisung von oben abgeschlossen worden seien, plädierten aber für unschuldig.

Die rechtliche Frage dahinter: Ist die Gebühr von 837.000 Euro, die nach dem Auflösen der beiden Geschäfte an die zwei Banken zu zahlen war, ein Schaden, und ist in der Folge damit der Tatbestand der Untreue erfüllt?

Am Abend kam das Urteil: Rathgeber wurde in einem Fall – nicht rechtskräftig – schuldig gesprochen, aber ohne Zusatzstrafe. (Thomas Neuhold, 6.10.2016)