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Das Pensionssplitting wird nur zögerlich angenommen.

Foto: dpa/oliver berg

Wien (APA) – Das Pensionssplitting findet bei den Österreichern kaum Anklang. Wie eine Anfragebeantwortung des Sozialministeriums an die NEOS zeigt, sind seit Einführung der Regel Mitte des vergangenen Jahrzehnts gerade einmal 505 entsprechende Anträge gestellt worden. Bei der bäuerlichen Sozialversicherung war es gerade einmal einer, bei den Gewerbetreibenden wurden elf Fälle gezählt.

Das Prinzip des Pensionssplittings, das 2005 eingeführt wurde, sieht vor, dass während der Kinderkarenz Pensionsbeiträge zwischen den beiden Elternteilen aufgesplittet werden. Damit soll verhindert werden, dass derjenige Partner, der zu Hause bleibt, bei der Pensionsberechnung Nachteile erleidet. Konkret kann für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent der Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet. Den Antrag dazu kann man auch noch nachträglich bis zum siebenten Geburtstag des Kindes stellen.

Ausweitung geplant

Geplant ist allerdings, diese Regel auszuweiten. Ein entsprechender Entwurf ist bereits in Begutachtung. Vorgeschlagen wird vom Sozialministerium, die Übertragung von Teilgutschriften auf bis zu sieben Jahre pro Kind auszuweiten. Der Antrag auf Übertragung soll künftig bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes möglich sein.

Den NEOS ist das nicht genug. Sozialsprecher Gerald Loacker sieht mehrere Konstruktionsfehler, etwa dass das Splitting nicht automatisch sondern auf Antrag stattfindet. Außerdem würden nicht die Beitragsgrundlagen beider Elternteile zusammengezählt und dann gerecht geteilt, sondern der arbeitende Elternteil übertrage dem, der nicht arbeitet und die Kindererziehung übernehme, einen Anteil seiner Pensionsgutschrift. Damit werde ein eindeutig konservatives Familienbild gefördert.

Auch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bleibe einem Elternteil vorenthalten, kritisiert Loacker. Das führe dazu, dass der jeweils andere Elternteil nicht animiert werde, sich in der Kinderbetreuung zu engagieren. Die NEOS fordern deshalb eine grundsätzliche Änderung im Bereich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und im Pensionssplitting: Sowohl die Teilbeiträge für Kindererziehungszeiten als auch die anderen Beitragsgrundlagen (aufgrund einer Pensionsversicherung) sollten von beiden Elternteilen zusammengerechnet und gerecht (50:50) auf die Pensionskonten beider Eltern angerechnet werden. (APA, 9.11.2016)