Sofia – Das Referendum in Bulgarien über ein neues Wahlrecht und deutlich geringere Finanzierung der Parteien hat wegen ungenügender Wahlbeteiligung keine Gesetzeskraft. Über die Fragen des Referendums muss nun das Parlament in Sofia entscheiden. Das geht aus dem am Freitag verbreiteten amtlichen Ergebnis der Volksbefragung vom vergangenen Sonntag hervor.

Bei dem dritten Referendum in Bulgarien nach 2013 ging es um die Einführung des Mehrheitswahlrechts und einer strengeren Wahlpflicht. Die Bürger stimmten auch über bedeutend weniger Subventionen für die Parteien ab. Alle Fragen waren mit großen Mehrheiten mit Ja beantwortet worden.

Beteiligung muss über jener der Wahlen liegen

Die erforderliche Beteiligung von rund 3,5 Millionen Wählern sei allerdings mit gut 3,488 Millionen Wählern um rund 12.000 Stimmen knapp verfehlt worden. Damit ein Referendum in Bulgarien verbindlich wird, muss die Wahlbeteiligung höher als bei den letzten Parlamentswahlen liegen.

Die Fernsehshow, die das Referendum angeregt hatte, beschuldigte die Zentrale Wahlkommission schon nach Bekanntwerden inoffizieller Ergebnisse der Manipulation. Gegen das amtliche Endergebnis kann binnen sieben Tagen geklagt werden. (APA, 11.11.2016)