Pass des Deutschen Reichs, das es gar nicht gibt – ein Erkennungszeichen von "Reichsbürgern". Aber man braucht keinen solchen Pass, um in die Mühlen der Justiz zu kommen.

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Wien – Staatsfeindliche Bewegungen wie OPPT, Freemen oder Reichsbürger sollen künftig effizienter strafrechtlich verfolgt werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat einen Entwurf für einen neuen Tatbestand vorgelegt, denn: "Wir können als funktionierender Rechtsstaat nicht tatenlos zusehen, wie die Autorität unserer Strukturen und Organe untergraben und ins Lächerliche gezogen werden."

Rund 750 Anarchisten

Das Innenministerium beziffert die Zahl der "Souveränen Bürger" in Österreich auf rund 750. Sie lehnen jegliche staatliche Autorität ab – Gesetze, Gerichte sowie generell staatliche Institutionen – und versuchen, auch mittels finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vorgehen. Angesichts des vermehrten Auftretens solcher Gruppierungen hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Oktober das Justizministerium um einen eigenen Straftatbestand gebeten.

Diesen legte Brandstetter nun vor: In Anlehnung an Paragraf 246 Strafgesetzbuch ("Staatsfeindliche Verbindungen") soll ein weiterer Tatbestand hinzukommen. Dieser soll früher greifen als der weitergehende und mit einem höheren Strafrahmen ausgestattete Paragraf 246, erläuterte der Minister der APA.

Es reicht schon, Gleichgesinnten zu folgen

So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen.

Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören. Somit ist sichergestellt, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Der Gesetzestext wird gerade mit dem Innenministerium abgestimmt. (APA, 29.11.2016)