Wien – Wien war bisher Schlusslicht bei der Ausbildungsdauer von Kinderbetreuerinnen und -betreuern. Seit Oktober ist aber eine neue Tagesbetreuungsverordnung in Kraft, in der neben den Zulassungskriterien für Kindergruppen auch die erforderlichen Ausbildungsbereiche und das Stundenausmaß der Ausbildung geregelt sind. Diese Ausbildungsanforderung gilt sowohl für Kinderbetreuer als auch für Tagesmütter und -väter.

Die wesentliche Änderung darin betrifft die Ausbildung für Kinderbetreuerinnen und -betreuer. Bisher reichten rund 90 Unterrichtseinheiten, künftig sind 400 erforderlich. Verbesserungsbedarf gibt es bei der Anrechenbarkeit von bereits absolvierten Fortbildungen, denn diese würden nur anerkannt werden, wenn sie ab 2016 besucht wurden.

Verbesserung in der Umsetzung

"Als nicht sehr sinnvoll" bezeichnet Nicolaus Cortolezis, Geschäftsführer des Vereins Wiener Kindergruppen, diese Umsetzung. Denn für einige Fortbildungen brauche es auch die Praxis dazu. "Diese Fortbildungen müssen anerkannt werden", genauso müsse darüber diskutiert werden, wie kurze Ausbildungen, die Kinderbetreuerinnen und -betreuer berufsbegleitend absolviert haben, anerkannt werden. Grundsätzlich sei die Verordnung aber zu begrüßen, sagt Cortolezis, bedeute sie ja auch ein Aufschließen zu anderen Bundesländern in der Ausbildung.

Bis Dezember 2022 haben sowohl Kinderbetreuer Zeit für die Aufschulung als auch die zuständige Magistratsabteilung in Wien (MA 11) für Nachbesserungen bei der Umsetzung. (ost, 12.12.2016)