Berlin – Die deutsche Regierung hat nach Informationen der "Bild"-Zeitung keine Hoffnung mehr auf ein Verbot der rechtsextremen NPD. Die Regierung gehe in einer internen Einschätzung inzwischen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bei seiner Urteilsverkündung Mitte Jänner 2017 dem Verbotsantrag des Bundesrats nicht stattgeben werde, berichtet die Zeitung in ihrer Samstagsausgabe.

Die Regierung komme in der internen Analyse zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ihre ausbleibenden Wahlerfolge "nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten" habe, berichtete die Zeitung weiter. Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine "überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" durch die rechtsextreme Partei erbracht.

Reale Gefahr

Das Bundesverfassungsgericht werde nach Einschätzung der Bundesregierung bei seiner Urteilsbegründung auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rücksicht nehmen, schrieb die Zeitung. Der EGMR hatte bei vergleichbaren Verbotsanträgen aus anderen europäischen Staaten stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen dürfe, sondern eine reale Gefahr der starken politischen Einflussnahme oder gar der Regierungsübernahme.

Der Bundesrat hatte Ende 2013 im Auftrag der Bundesländer in Karlsruhe eine Klage mit dem Ziel eingereicht, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen. Die Bundesregierung schloss sich dem Verbotsantrag der Länder nicht mit einem eigenen Antrag an. Der Bund unterstützte die Länder jedoch bei ihrer Beweissammlung für den Verbotsantrag. Das Bundesverfassungsgericht will am 17. Jänner sein Urteil in der Sache verkünden. (APA, 30.12.2016)