Wien – Die Parteien können im Jahr 2017 mit rund 209 Millionen Euro staatlicher Förderung rechnen. Das hat eine Rundfrage der APA bei Ländern, Parlament und Bundesregierung ergeben. Damit unterstützt der Steuerzahler Parteien, Klubs und politische Akademien mit 32,6 Euro pro Stimmbürger. Gegenüber 2016 steigen die Fördergelder um zwei Millionen Euro an.

Die klassische Parteienförderung beträgt in Summe 142,4 Millionen Euro, dazu kommen 48,1 Millionen Euro für Parlaments- und Landtagsklubs sowie 12,5 Millionen Euro für politische Akademien. Dazu kommen noch Förderungen auf Gemeindeebene in Oberösterreich und der Steiermark. Die Akademien sollen die Bildungsarbeit der Parteien übernehmen. Wien – das die Parteienförderung wegen des verfassungsrechtlichen Deckels nicht weiter erhöhen kann – hat erst im Vorjahr eine eigene Akademieförderung eingeführt.

ÖVP, SPÖ und FPÖ bekommen das meiste Geld

Bundes- und Landesebene zusammengerechnet, fließt am meisten Geld an ÖVP und SPÖ: Erstere kann mit 57,4 Millionen Euro rechnen, Letztere mit 55,2 Mio. Euro. Die FPÖ ist den Koalitionsparteien mit 43,6 Mio. Euro allerdings bereits dicht auf den Fersen. Die Grünen erhalten im Summe 25,2 Mio. Euro, das Team Stronach 8,8 Mio. Euro und die Neos 8,3 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt sind hier die zusätzlichen Gemeindemittel in Oberösterreich und der Steiermark sowie Gelder für Kleinparteien in den Bundesländern.

22,8 Euro pro Bürger Maximalförderung

Die direkte Parteienförderung darf 22,8 Euro pro Stimmbürger nicht überschreiten – ein Wert, den Wien und Oberösterreich annähernd erreichen. Zusätzliche Mittel für Klubs und Akademien sind nicht gedeckelt. Inklusive dieser zusätzlichen Gelder schüttet Wien nach APA-Berechnungen heuer 32 Euro für jeden Stimmbürger an die Parteien aus, in Oberösterreich sind es 25,2 und in der Steiermark 23,9 Euro (siehe Grafik). Die niedrigste Förderung gibt es in Vorarlberg mit 13,4 Euro pro Wahlberechtigtem, der Bund schüttet 9,7 Euro aus.

Zu beachten ist, dass in allen Ländern außer Wien noch zusätzliche Förderungen auf Gemeindeebene möglich sind. Auch Fördergelder für Vorfeldorganisationen, parteinahe Vereine sowie die Fraktionsgelder der Kammern sind hier nicht berücksichtigt.

Parteienförderung im Bund bleibt gleich

Während die Länder (bis auf Vorarlberg) ihre Parteienförderung im Jahr 2017 anheben, steigt die Parteienförderung des Bundes nicht. Sie wurde 2012 auf 29,4 Millionen Euro verdoppelt und wird erst wieder angehoben, wenn die Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet (was voraussichtlich im Wahljahr 2018 wirksam wird). Die Klubförderung für die Parlamentsparteien steigt 2017 um knapp 200.000 Euro auf 22,3 Mio. Euro.

International äußerst großzügig

Im internationalen Vergleich gilt Österreichs Parteienförderung als äußerst großzügig. Verlässliche Vergleichszahlen über mehrere Länder gibt es allerdings nicht. Beispielsweise liegt die absolute Obergrenze für die Parteienförderung im fast zehnmal größeren Deutschland mit 160,5 Millionen Euro nur knapp über der Parteienförderung von Bund und Ländern in Österreich (142,4 Mio. Euro). Für die Fraktionsförderung im Bundestag sind 2017 88,1 Mio. Euro eingeplant – viermal so viel wie im österreichischen Parlament.

Erhöhung für Neos "inakzeptabel"

Für Neos-Obmann Matthias Strolz ist die Erhöhung der Parteienförderung auch in diesem Jahr "inakzeptabel". "Das halte ich für völlig daneben und ohne jedes Gespür in Zeiten von sinkenden Reallöhnen", sagte er am Dienstag im Gespräch mit der APA. Strolz fordert eine Halbierung der Förderung und plant dementsprechende Aktionen bei der ersten Plenarsitzung des Nationalrats Ende Jänner.

Strolz sieht "System struktureller Korruption"

Ein "System struktureller Korruption" stellt für den Neos-Chef die Parteienförderung in Österreich dar, dies vor allem in den Bundesländern. Zusätzlich profitierten etablierte Parteien auch noch durch eigene Firmen und Vorfeldorganisationen. "Das gehört entschlossen ausgeholzt", verlangt Strolz ein weiteres Mal. Welche parlamentarischen Maßnahmen er mit seinen Neos plant, steht noch nicht fest. Man müsse erst einmal die Tagesordnung für die erste Sitzung abwarten. (APA, 3.1.2017)