Nun könnte es also auch beim Jugendschutz so weit sein. Offenbar sind sich alle neun Bundesländer einig, dass es in Österreich ein einheitliches Mindestalter fürs Rauchen geben soll. In Wien prescht man gleich vor, man könnte doch auch den gesamten Jugendschutz harmonisieren. Ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz scheint in Sichtweite. Diese glückliche Konstellation konnte zuletzt 2003 beobachtet werden, als sich die Länder auf ein österreichweit gültiges Tierschutzgesetz einigten. Mehr als das ist es jedoch nicht: Glück. Denn der Fehler liegt im System.

Niemandem leuchtet ein, warum eine 16-jährige Burgenländerin beim Fortgehen im benachbarten Niederösterreich mit anderen Gesetzen konfrontiert sein soll als in der wenige Kilometer entfernten Heimat. Die Gesetzgebungen der Bundesländer sind für Materien zuständig, deren regionale Unterschiedlichkeit keinerlei Sinn ergibt.

Politisches Übergewicht

In der Bildungspolitik klammern sich die Bundesländer seit Jahren an ihre Kompetenzen bei den Pflichtschulen und verhindern damit die Beseitigung arger Doppelgleisigkeiten. Bei der Mindestsicherung wehren sich Nieder- und Oberösterreich gegen die überfällige Vereinheitlichung, weil sie ihre populistischen Kürzungen für kinderreiche Familien nicht durchbringen. SPÖ-Verkehrsminister Jörg Leichtfried wünschte sich eine Lkw-Maut – und holte sich prompt eine Abfuhr der zuständigen Bundesländer.

Landessachen werden seit Jahrzehnten immer wieder so lange diskutiert, bis sie wieder im Sand verlaufen. 2012 erklärte der damals für Jugendagenden zuständige Minister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) das Projekt eines einheitlichen Jugendschutzes für gescheitert. Vorarlberg und Kärnten hatten sich gegen eine Lockerung ihrer Gesetze quergelegt, ein Jahr später blockierte die Steiermark. Dass Landespolitiker ihre Macht gegen eine sinnvolle Lösung ausspielen, haben die handelnden Personen zu verantworten; dass sie dieses politische Übergewicht überhaupt haben, spricht Bände über die Verfasstheit der Republik.

Denn der österreichische Föderalismus ist, in der Theorie, schwach ausgeprägt: Der Bundesrat kann als Länderkammer des Parlaments nur bestimmte Gesetze verhindern. Die Landtage sind als Gesetzgeber auf gewisse Materien beschränkt. Welche das sind, bestimmt der Bund. Doch womöglich gerade wegen dieser Schwäche nutzen die Länder ihre Blockademöglichkeiten exzessiv, um ihr politisches Gewicht zu stärken. Wer selbst nicht Rad fahren kann, schmeißt anderen Stecken zwischen die Speichen.

Mehr Föderalismus lähmt die Politik

Der steirische Landeshauptmannstellvertreter Michael Schickhofer (SPÖ) forderte unlängst im STANDARD, die Schaffung der Gesetze vollständig dem Bund zu übergeben und den Ländern nur den Vollzug zu überlassen. Das zeugt von begrüßenswertem steirischem Pragmatismus, dem das Vorarlberger Machtspiel des dortigen Landeshauptmanns gegenübersteht. Markus Wallner (ÖVP) will mehr Mitsprache für den Bundesrat – und damit eine zusätzliche Lähmung der Politik.

Denn wenn sich der demokratisch ausreichend legitimierte Nationalrat bei noch mehr Themen mit den Ländern zusammenraufen muss, werden weitere wichtige Reformen verhindert. Eine der bedeutendsten Reformen wäre eine Neuaufstellung des Bundesstaates – doch auch das können die Länder verhindern. (Sebastian Fellner, 3.1.2017)