Neben der hohen Kapazitätsauslastung vermutet die Volksanwaltschaft strukturelle Probleme in Wiens Krankenhäusern.

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Wien – Die Volksanwaltschaft hat wegen der Unterbringung von Patienten in Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) am Gang ein Prüfverfahren eingeleitet. Volksanwalt Günther Kräuter vermutet, dass neben der hohen Kapazitätsauslastung aufgrund der Grippewelle auch strukturelle Probleme die "unerträgliche Situation" verursachen.

Die Volksanwaltschaft untersucht Anzahl und Belegsdauer von Gangbetten, Ziel sind nachhaltige Reformmaßnahmen. "Keinesfalls ist akzeptabel, dass in Österreich die Unterbringung von kranken Menschen in Gangbetten als Normalität betrachtet wird", erklärte Kräuter am Sonntag in einer Aussendung.

"Eklatantes Systemversagen"

"Sollten reguläre Betten und Krankenzimmer aus Personalmangel nicht belegt werden und gleichzeitig kranke Menschen unter unzumutbaren Bedingungen auf Gängen untergebracht werden, handelt es sich um ein eklatantes Systemversagen", hielt der Volksanwalt fest.

Zuletzt war besonders die 2. Medizinischen Abteilung des Wilhelminenspitals nach Berichten kritisiert worden, dass dort Betten in Zimmern nicht belegt wurden, da sie als gesperrt galten. KAV-Generaldirektor Udo Janßen hatte dies in einem APA-Interview als nicht akzeptabel bezeichnet und das Spital angewiesen, die Zimmer zu belegen.

Zugleich hatte Janßen Gangbetten mit dem Hinweis auf die aktuell angespannte Situation verteidigt – wegen der Grippewelle seien Stationen in Isolierstationen umgewandelt worden. Grundsätzlich merkte der KAV-Chef an, dass es in jedem Land in Zentraleuropa Gangbetten gebe, da Spitäler nicht immer auf den maximal zu erwartenden Versorgungsbedarf ausgerichtet seien. (APA, 8.1.2017)