Wien – Der Presserat mahnt zu mehr Rücksicht auf Verbrechensopfer, der Senat 1 fordert die Medien zu "mehr Zurückhaltung und einer verantwortungsvolleren Vorgehensweise" auf. Die Medien werden für eine Diskrepanz im Umgang mit Tätern und Opfern getadelt. "Der Schutz der Opfer sollte an erster Stelle stehen", hieß es am Freitag in einer Aussendung. Künftig will man hier besonders strenge Maßstäbe anlegen.

Anlass für die Stellungnahme des Senats ist die Ermordung einer schwangeren Frau und ihres einjährigen Sohns Anfang Oktober in Wien. Viele Medien hätten die Bilder der Opfer unverpixelt gezeigt, manchmal auch deren Namen ausgeschrieben. Dies stellt nach Meinung des Senats eine Verletzung des Schutzes der Persönlichkeit und der Intimsphäre dar und verstößt somit gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Die Intimsphäre von Kindern genieße gemäß Kodex sogar besonderen Schutz, wurde betont.

Leidvoll für die Angehörigen

Die Fotos des mutmaßlichen Täters dagegen seien "durchwegs verpixelt und sein Nachname abgekürzt" worden, konstatiert der Presserat weiter. "Seine Identität ist im Gegensatz zu jener der Opfer nicht preisgegeben worden. Möglicherweise spielt dabei eine Rolle, dass die Medien befürchten, dass der Täter rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung von Bildern unternimmt, die nahen Angehörigen hingegen nicht." Solche "wirtschaftlichen Überlegungen" findet der Senat indes "ethisch bedenklich": "Die Veröffentlichung der Fotos der Opfer kann zudem für die Angehörigen sehr leidvoll sein und sie in ihrer Trauerarbeit beeinträchtigen."

Oft übernehmen Medien Bilder von Opfern von deren privater Facebook-Seite, hat der Presserat festgestellt. Das sei "nicht legitim", denn: "Facebook ist kein Bildarchiv." Medien könnten vor einer Bildveröffentlichung die Einwilligung von nahen Angehörigen einholen – diese aber sei "nur dann wirksam, wenn die Angehörigen zum Zeitpunkt der Einwilligung nicht unter Schock stehen", wird zugleich gewarnt.

Persönlichkeitsschutz

Das Argument, dass die Allgemeinheit ein "gewisses Informationsinteresse" an Berichten über Mordfälle hat, nimmt der Senat zur Kenntnis. Journalisten müssten aber im Einzelfall prüfen, ob dieses oder der Persönlichkeitsschutz überwiegt. Wie die Opfer aussehen, sei allerdings "im Regelfall nicht vom Informationsinteresse abgedeckt" und trage auch nicht zum Verständnis des Falles bei.

Der Senat empfiehlt Medien daher, Bilder von Opfern entweder gar nicht zu veröffentlichen oder aber zu anonymisieren (mittels Verpixelung oder schwarzer Balken). Künftig werde man den Identitätsschutz von Verbrechensopfern genau beobachten "und einen strenge Maßstab zur ethischen Bewertung heranziehen". (APA, 13.1.2017)