Passau – Nach dem Karlsruher NPD-Urteil hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert, die NPD als verfassungsfeindliche Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. "Das ist jetzt zwingend notwendig. Die Fraktionen im Bundestag sollten sich schnell mit dieser Frage beschäftigen", sagte Herrmann der "Passauer Neuen Presse". Notwendig wäre dafür eine Grundgesetzänderung, auf die Möglichkeit dazu hatte das Gericht ausdrücklich verwiesen.

Unmittelbar nach dem Urteil hatten bereits der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann angekündigt, die vom Gericht angedeuteten Handlungsspielräume bei der Parteienfinanzierung prüfen zu lassen.

Verteidigung des Verbotsantrags

Trotz der Niederlage für die deutschen Bundesländer bezeichnete es Herrmann als "absolut richtig und konsequent, nach Karlsruhe zu gehen und den Verbotsantrag zu stellen". Das Gericht habe jetzt auf immerhin knapp 300 Seiten dargelegt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei. "Karlsruhe hat klargemacht: Mit unserer Verfassungsordnung sind diese Partei und ihre Ziele nicht vereinbar", sagte Herrmann. So könne jetzt auch kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Anhänger und Funktionäre der NPD im öffentlichen Dienst nichts zu suchen hätten. Er wünsche sich, dass Bund, Länder und Kommunen "ein Zeichen setzen". (APA, 18.1.2017)