Konrad Kogler, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, beobachtet mit Sorge "die islamistische Radikalisierung von sehr jungen Menschen".

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Wien/Düsseldorf – Man beobachte das Phänomen mit Sorge, sagte am Montag Konrad Kogler, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit: "Die islamistische Radikalisierung von sehr jungen Menschen." Bei den aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Festnahme eines gerade noch 17-jährigen Terrorverdächtigen sind die Behörden auf eine "strafunmündige Person" in Wien gestoßen, die gemeinsam mit dem Festgenommenen Anschlagspläne gewälzt haben soll. Strafunmündig heißt unter 14 Jahre. Das Kind sei in Beisein seiner Eltern einvernommen worden und jetzt "kontrolliert untergebracht".

Auch der in Deutschland festgenommene mutmaßliche Komplize des 17-jährigen Österreichers mit albanischen Wurzeln ist mit 21 nicht gerade ein alter Hase. Bei ihm soll sich der Österreicher laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf etwa zwei Wochen aufgehalten haben. Auch dort sollen Sprengstoffanschläge im weitesten Sinne vorbereitet worden sein.

Suche nach Komplizen

Wie DER STANDARD berichtete, war der 17-Jährige kurz nach seiner Rückkehr nach Wien am vergangenen Freitagabend festgenommen worden. Priorität für die Polizei ist nun, herauszufinden, wie weit die Anschlagspläne gediehen waren und ob es weitere Komplizen oder Mitwisser gibt. Zuletzt war von Anschlägen auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln die Rede gewesen. Die Wiener Polizei und die Verkehrsbetriebe halten deswegen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen aufrecht.

Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz, der die Verteidigung des 17-Jährigen übernommen hat, wies am Montag die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. Nach einem zweistündigen Gespräch mit diesem sei er überzeugt davon, dass der Verdächtige "nicht der Staatsfeind Nummer eins" sei, sagte Blaschitz der Austria Presse Agentur. In Deutschland habe sich der Bursch, der in sozialen Netzwerken im Internet als "Abou-Chaker" auftrat, aufgehalten, weil er in Bremen seine Freundin besucht habe. Auch ein Bekenntnis zum Terrorregime des "Islamischen Staates" gebe es nicht. Sein Mandant habe sich zwar vor einiger Zeit tatsächlich radikalisiert, "sich von dieser Ideologie aber schon vor geraumer Zeit abgewandt", so Blaschitz. Der Bursch habe sich unter dem Einfluss seiner Familie deradikalisiert. Das Landesgericht Wien entscheidet am Dienstag über U-Haft.

Jugendgerichtsgesetz

Im Fall eines Prozesses würde der Beschuldigte nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt. Bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren gilt, dass das Höchstmaß aller angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen auf die Hälfte herabgesetzt wird. Auch Geldstrafen werden halbiert. Außerdem entfällt ein Mindestmaß.

Der Anfangsverdacht gegen den 17-Jährigen, für den die Unschuldsvermutung gilt, lautet Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 278 im Strafgesetz), dafür würden ihm laut Jugendgerichtsgesetz im Fall einer Verurteilung maximal fünf Jahre Haft drohen. Bei Schöffen- oder Geschworenenprozessen gegen Jugendliche muss auch auf die Zusammensetzung der Laienrichter beachtet werden. Ein Teil davon muss beruflich mit Jugendlichen zu tun haben oder gehabt haben (Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter).

Auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 gelten Besonderheiten in Bezug auf den Strafrahmen: Das Höchstmaß einer Freiheitsstrafe beträgt in dieser Altersklasse 15 Jahre. (simo, 23.1.2017)