Wien – Es bleibt bei lebenslanger Haft für einen 47-jährigen Wiener, der den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen zufolge am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag entschieden. Die unmittelbare Nachbarin des Mannes – eine 23 Jahre alte Studentin – war unter einer eingestürzten Trennwand ums Leben gekommen.

Ein Fünf-Richter-Senat des OGH sah keinen Grund, der Nichtigkeitsbeschwerde des Unternehmensberaters gegen seine erstinstanzliche Verurteilung wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und Brandstiftung Folge zu leisten. Verteidiger Ernst Schillhammer hatte unter anderem den Fragenkatalog für die Geschworenen als unvollständig bemängelt und sich an dem Umstand gestoßen, dass sein Mandant im Spitalsbett als Beschuldigter vernommen worden war.

Der 47-Jährige hatte sich bei der Explosion selbst erheblich verletzt, laut Schillhammer soll er zum Zeitpunkt der polizeilichen Erstbefragung noch nicht vernehmungstauglich gewesen sein.

Auch Strafberufung zurückgewiesen

Dieses Vorbringen wies der OGH zurück. "Von einer angeblichen Vernehmungsunfähigkeit ist weit und breit keine Spur", stellte der Senatsvorsitzende Hans Valentin Schroll klar. Auch den Fragenkatalog, den die Geschworenen zu beantworten hatten, befand der Senat für in Ordnung. Neben der Nichtigkeitsbeschwerde wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen.

Dem OGH erschien "mit Rücksicht auf das besonders hohe Unrecht der Tat" die Höchststrafe angemessen, so Schroll. Die Studentin habe "einen ganz schrecklichen Tod" erlitten. Schroll bescheinigte dem Angeklagten "eine besonders ausgeprägte Schuld. Er ist lediglich aus gekränkter Eitelkeit mit besonderer Rücksichtslosigkeit vorgegangen."

Mann hätte delogiert werden sollen

Der 47-Jährige hätte aufgrund von Mietrückständen aus dem Mehrparteienwohnhaus in der Marc-Aurel-Straße delogiert werden sollen. Um sich dafür zu rächen, entleerte er laut rechtskräftigem Urteil den Inhalt eines mit Benzin gefüllten 15-Liter-Kanisters und entzündete das Benzin-Luft-Gemisch. Aufgrund der Detonation geriet der gesamte dritte Stock in Vollbrand, den ein Großaufgebot der Feuerwehr bekämpfen musste. Für die 23-Jährige kam jede Hilfe zu spät, andere Nachbarn konnten rechtzeitig evakuiert werden.

Ursprünglich war der Mann lediglich wegen Brandstiftung angeklagt worden – ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Harald Kaml fällte im Oktober 2014 aber ein Unzuständigkeitsurteil, nachdem sich im Beweisverfahren Indizien in Richtung eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes ergeben hatten. Im Dezember 2015 wurde der Mann im Wiener Landesgericht auf Basis einer modifizierten, nun auch auf Mord lautenden Anklage zu lebenslanger Haft verurteilt.

Neudurchführung angeordnet

In einem vergleichsweise nebensächlichen Anklagepunkt hob der OGH die erstinstanzlichen Feststellungen auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Der Unternehmensberater hatte einem anderen Mieter des betroffenen Wohnhauses einen Brief geschrieben, den er nach der Explosion abschickte. "Na, du Holzwurm! Tja, nun viel Spaß, ich lass mich von überheblichen Dilettanten nicht verarschen. Du hast erstens den Falschen und zweiten den falschen Zeitpunkt erwischt. Ich hab dich auf den Monitor gesetzt. Beim nächsten Mal kracht's", teilte er dem Empfänger mit.

Ob dieser Inhalt – wie vom Erstgericht angenommen – bereits den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt, muss in naher Zukunft ein Einzelrichter im Landesgericht für Strafsachen klären. (APA, 26.1.2017)