Wien – Dem Thema Energie und Nachhaltigkeit sind in dem 35-seitigen Regierungsprogramm knapp 1,5 Seiten gewidmet. Wie in den anderen Bereichen auch war man bemüht, eine Zeitvorgabe für die Umsetzung der einzelnen Punkte anzufügen. Die kleine Ökostromnovelle, über die bereits seit rund einem Jahr gestritten wird, soll nun definitiv im März in den Ministerrat gelangen und dort beschlossen werden. Für die große Ökostromnovelle, mit der eine Neugestaltung der gesamten Ökostromförderung einhergeht, will man sich bis maximal Dezember Zeit lassen.

In der kleinen Novelle soll die Voraussetzung geschaffen werden, Fotovoltaikanlagen auch in Mehrfamilienhäusern zu erreichten. Zudem soll die Verfallsfrist bereits genehmigter Windkraftprojekte von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert werden. Für den Ausbau von Kleinwasserkraftanlagen soll es mehr Geldmittel geben, für hocheffiziente und wärmegeführte Biogasanlagen soll es auch nach Ablauf der 13-jährigen Förderung Anschlusstarife geben. In einem Topf sollen dafür jährlich fünf Millionen Euro zur Verfügung stehen – maximal fünf Jahre lang. Für andere Biogasanlagen ist eine Abwrackprämie angedacht.

Für Martin Fliegenschnee von der IG Windkraft ist dies "ein erster Schritt in die richtige Richtung". Weil es aber eine lange Warteschlange bei Windkraftprojekten gebe, sollten auch hier Vorkehrungen getroffen werden, diese abzubauen. Fliegenschnee hofft, dass im Zuge der parlamentarischen Debatte vor Inkrafttreten der Novelle im Sommer auch noch eine Mittelaufstockung für die Windkraft beschlossen wird.

In der bis zum Dezember-Ministerrat erhofften Vorlage einer großen Novelle zum Ökostromgesetz sollen die Weichen laut Arbeitsprogramm der Regierung in Richtung hundertprozentigen Stromeigendeckungsgrad in Österreich bis zum Jahr 2030 gestellt werden. Die derzeitige Tarifförderung soll auf ein marktkonformes, kosteneffizientes, wettbewerbsfähiges Fördersystem umgestellt werden. Dazu gehörten transparente Ausschreibungen, wo wirtschaftlich sinnvoll, genauso wie die Versteigerung von Investitionszuschüssen und Marktprämien. Allfällige Mehrkosten für die Ökostromförderung sollen durch höhere Produktionsmengen kompensiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass es langfristig zu einer höheren Nettobelastung für Wirtschaft und Haushalte kommt.

Bis zum kommenden Juni soll die gemeinsame integrierte Energie- und Klimastrategie der Regierung fertiggestellt und im Ministerrat beschlossen sein. Derzeit wird in diversen Arbeitsgruppen daran gearbeitet.

Was die drohende Auftrennung der gemeinsamen und seit Anfang der Liberalisierung bestehenden Strompreiszone mit Deutschland betrifft, "wird eine gemeinsame Lösung mit Deutschland angestrebt, die den bilateralen Handel möglichst uneingeschränkt ermöglicht", steht in dem Programm. Sollte dies nichts fruchten, wären "Aktivmaßnahmen in der heimischen Energieproduktion und im Netzausbau von zentraler Bedeutung". Dann nämlich könnten die Strompreise in Österreich empfindlich steigen, weil der Zugang zu billigem Strom aus deutschen Windkraftanlagen versperrt ist. (Günther Strobl, 30.1.2017)