Graz – Einen Rückschlag hat es am Donnerstag drei Tage vor der Grazer Gemeinderatswahl für die Murkraftwerks-Gegner gegeben: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat entschieden, dass der negative Bescheid für eine Volksbefragung in Graz rechtens war. Damit bleibt der Plattform "Rettet die Mur" zwar noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof, aber LVwG-Leiter Gerhard Gödl räumte dem geringe Chancen ein.

Die Entscheidung des Gerichts hätte eigentlich schon vor mehr als zehn Tagen fallen sollen, doch man wollte noch das Mitte Jänner vorgelegte Gutachten von Verfassungsexperte Heinz Mayer einbeziehen, sagte Gödl.

Nachdem das geschehen war, blieb das LVwG aber bei seiner Entscheidung, denn in erster Linie sei die Fragestellung "unzulässig" gewesen: "Die Fragen schließen sich quasi gegenseitig aus", meinte Gödl auf APA-Nachfrage. Die Fragen seien nicht geeignet, einen klaren Abstimmungswillen erkennen zu lassen.

Volksbefragung zu Recht abgelehnt

In der Aussendung des Gerichts wird weiter begründet, dass "nur Fragestellungen zu künftigen Projekten und Vorhaben zulässig" sind. In diesem Fall sei das Projekt aber schon rechtskräftigt genehmigt. Weiters müsse es sich beim Gegenstand um eine Angelegenheit handeln, "die in den Einflussbereich der Gemeinde und nicht in die Zuständigkeit anderer Gebietskörperschaften oder gar privater Unternehmen fällt".

Das Verwaltungsgericht hielt daher fest, dass die Stadt Graz die Durchführung der Volksbefragung auf Grundlage des steiermärkischen Volksrechtegesetzes zu Recht abgelehnt hat.

Gödl geht davon aus, dass eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien wenig Aussicht auf Erfolg hat, sofern der VwGH seine bisherige Judikatur beibehält.

Grazer Grüne überrascht von LVwG-Entscheidung

Nachdem der Landesverwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Kraftwerks-Gegner abgewiesen hat, haben am Nachmittag die Grazer Grünen die Juristen der Stadt infrage gestellt: "Warum hat die Stadt Graz die Fragestellung zur Volksbefragung ursprünglich für zulässig erklärt?" Umweltsprecherin Andrea Pavlovec-Meixner zeigte sich von der Entscheidung des LVwG überrascht.

Sie wies darauf hin, dass die Initiatoren der Unterschriftensammlung zu Beginn beim Präsidialamt der Stadt ihre Fragen hatten prüfen lassen. Damals habe es geheißen, dass die Fragestellungen zulässig seien. "Auf Basis dieser Rechtsauskunft wurden dann die Unterschriftenlisten für die Abhaltung einer Volksbefragung erstellt." Wenn das Landesverwaltungsgericht nunmehr zur Rechtsansicht gelangt, dass die gewählten Fragestellungen keinen klaren Abstimmungswillen erkennen ließen, "so wirft dies ein mehr als schiefes Licht auf die Stadt Graz", meinte Pavlovec-Meixner in einer Aussendung.

Der Grazer Magistratsdirektor Martin Haidvogl erklärte in einer Aussendung: "Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts belegt, dass der Gemeinderat aus juristischer Sicht nicht anders handeln konnte, als den Antrag auf Volksbefragung abzuweisen. Jede andere Entscheidung hätte dem Prinzip widersprochen, dass direkt demokratische Verfahren den wahren Willen der Wählerschaft zum Ausdruck bringen sollen und daher weder manipulativ noch missverständlich sein dürfen."

Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) meinte, dass die Unterschriften wissentlich für den Wahlkampf missbraucht worden seien: "Abgestraft wurde das Verhalten der vereidigten Vizebürgermeisterin Elke Kahr und von Stadträtin Lisa Rücker, die trotz rechtlicher Unterweisung im Stadtsenat sich geweigert haben, den Rechtsstaat zu verteidigen und gegen die rechtlich einwandfreie Stellungnahme der Stadt stimmten, ohne eine eigene, anderslautende Rechtsmeinung einzubringen." Politiker seien auf den Rechtsstaat vereidigt und müssten diesem, "trotz eigener parteipolitischer Interessen, den Vorrang einräumen", meinte das Stadtoberhaupt. (APA, 2.2.2017)