Cannabinoide haben einen schmerzlindernden Effekt bei Krebskranken – allerdings ist das nur für pharmazeutisch hergestellte Medikamente bewiesen.

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In Deutschland sollen in Zukunft bestimmte Produkte auf Cannabisbasis (Blüten und Extrakte) für Schwerkranke verschreibbar und von den Krankenkassen bezahlt werden. Wie die Ärztezeitschrift "Medical Tribune" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet plant das österreichische Gesundheitsministerium die Einrichtung eines Expertengremiums, um Situation und Entwicklung auf diesem Gebiet zu diskutieren.

"Das Gremium soll im Frühjahr eingerichtet werden", bestätigte nun ein Sprecher des Ressorts der APA. Die Zusammensetzung sei aber noch nicht fix. Es gehe darum, die bestehende Situation in Österreich zu diskutieren. Bisher gibt es ausschließlich Produkte aus pharmazeutischer Herstellung. Die allfällige Übernahme der Kosten dieser Arzneimittel erfolgt mittels chefärztlicher Bewilligung. In dem Gremium erörtert werden sollen auch zukünftigen Erfahrungen in Deutschland. Dort wird es nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eine wissenschaftliche Begleitstudie zur Cannabis-Verwendung geben.

International umstritten

Ob Cannabis oder Marihuana für medizinische Zwecke erhältlich sein sollen, ist international umstritten. "Cannabinoide haben einen in wissenschaftlichen Studien belegten schmerzlindernden Effekt bei Menschen, die an Krebserkrankungen leiden. Doch wissenschaftlich belegt ist das nur mit pharmazeutisch hergestellten Cannabinoid-Medikamenten", stellte dazu Hans-Georg Kress, Leiter der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerztherapie (AKH/MedUni Wien) und Vorstandsmitglied der Österreichischen Schmerzgesellschaft vor kurzem fest.

"Es macht deshalb keinen Sinn, Cannabis oder Marihuana für medizinische Zwecke einfach freizugeben. Hier fehlt der Nachweis der Überlegenheit gegenüber den in Studien getesteten Cannabinoiden. Und wir sollten in unserem Gesundheitswesen, das ja sonst auch auf die Kosten schaut, nur Medikamente verwenden und zahlen, für die eine Wirksamkeit gegeben ist", erklärte Kress.

Ein hauptsächliches Anwendungsgebiet für Cannabinoide wie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) ist die Behandlung von Krebspatienten, die trotz starker Opioide noch an Schmerzuständen leiden. Davon getrennt zu betrachten ist allerdings die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen für Präparate die THC und/oder den zweiten Hauptinhaltsstoff von Cannabis, Cannabidiol (CBD), enthalten. (APA, 8.2.2017)