Wien – Die Wirtin eines Wiener Cafés hat für das Aufladen eines Handys eine Gebühr von einem Euro verlangt. Aus rechtlicher Sicht könnten Gebühren für Strom eingehoben werden, aber nur, wenn der Kunde davor zumindest mündlich darauf hingewiesen wurde, hieß es am Mittwoch aus der Wirtschaftskammer.

Nach Angaben der Frau, der für "Strom" ein Euro auf die Rechnung gesetzt wurde, hatte sie beim Hereinkommen gefragt, ob sie ihr Handy aufladen dürfe. Über etwaige Kosten sei sie dabei nicht informiert worden, berichtete die Tageszeitung "Österreich". "Die Gebühr steht handschriftlich in der Karte", betonte die Wirtin gegenüber dem Blatt.

Beim Verein für Konsumenteninformation liegen bisher keine derartigen Fälle vor. In der Vergangenheit hat die Verrechnung von Leitungswasser in Lokalen immer wieder für Diskussionen gesorgt. (APA, 15.2.2017)