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Foto: AP/Kuberski

Bern – Ein Konto im Steuerparadies Gibraltar könnte Franz Beckenbauer erneut in Bedrängnis bringen. Die Schweizer Behörden sind im Strafverfahren gegen den 71-Jährigen offenbar auf eine zumindest fragwürdige Zahlung gestoßen. Nach Recherchen der Bild-Zeitung war Beckenbauer im Rahmen der Vergabe der WM 2010 an Südafrika als Berater für den Ausrichter tätig – er sei auf "Fifa-typische" Weise entlohnt worden.

Der südafrikanische Verband steckte demnach infolge des Zuschlags durch den Weltverband im Mai 2004 in finanziellen Nöten. Deshalb sei die Fifa gebeten worden, als Kreditgeber das fällige Beraterhonorar an Beckenbauer und dessen Vertraute Andreas Abold und Fedor Radmann zu überweisen. Es gehe um mindestens 1,7 Millionen Euro.

Der damalige Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, gegen den ebenfalls ermittelt wird, soll die Zahlung an die drei Deutschen autorisiert haben. Der damalige Fifa-Finanzchef Markus Kattner, der im Mai 2016 im Zuge eines anderen Skandals entlassen worden war, habe bei den Schweizer Behörden umfassend ausgesagt. Weder die Beckenbauer beratende Agentur MHM noch die Fifa kommentierten die Vorwürfe.

Der Weg des Geldes

Der verworrene Weg des Geldes wäre an sich nicht neu. Schon bei einer dubiosen Millionenzahlung in die Karibik, die im Zuge des großen Fifa-Skandals Mitte 2015 bekannt geworden war, diente die Fifa als Mittelsmann. Später wurde eingeräumt, dass die Summe mutmaßlich Funktionären zugutegekommen war, die ihre Stimmen für die Vergabe der WM an Südafrika verkauft hatten.

Dass Beckenbauer als Berater Geld genommen hat, ist nicht verwerflich. Nur dass die Summe auf ein Konto einer Firma in Gibraltar überwiesen wurde, wirft ein schlechtes Licht auf den Kaiser. Das Schweizer Verfahren gegen Beckenbauer läuft seit November 2015. Es geht um den "Verdacht des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung" im Zusammenhang mit der WM 2006. Beckenbauer, für den die Unschuldsvermutung gilt, war erst Bewerbungs- und dann Organisationschef gewesen. (sid, red, 20.2.2017)