Der erste Vorarlberger Jihadistenprozess fand unter strenger Bewachung statt.

Foto: Jutta Berger

Feldkirch – In Syrien ließ sich der Bregenzer Tschetschene Raybek A. "Jundullah", Gotteskrieger, nennen. Im Schwurgerichtssaal Feldkirch saß der Kurzzeitjihadist als reuiger junger Mann, der am liebsten nie in Syrien gewesen wäre.

Vorarlbergs erster Prozess gegen einen mutmaßlichen islamistischen Terroristen ging am Montag in fünf Stunden streng bewacht über die Bühne. A., der sich als vollkommen unpolitisch und wenig religiös darstellte, konnte den Schöffensenat mit eloquent in Deutsch vorgetragener Einsicht nicht gänzlich überzeugen. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Haft (Höchststrafe: zehn Jahre) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verbrechens der Ausbildung zu terroristischen Zwecken verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Warum ging A. im Herbst 2013 nach Syrien? Weil er, damals 21-jährig, mit Schulden aus zwei gescheiterten Ehen und einem teuren Leasingauto dastand, vor lauter (familiärem) Druck nicht mehr aus noch ein wusste. Und da waren noch die Bilder im Internet. "Ich hab die Hilferufe der Menschen in Syrien gehört, ich wollte weg, um zu helfen." Religiöse Gründe habe es dafür "ehrlich gesagt" keine gegeben.

Kontakte zu Salafisten in St. Pölten und Wien habe er vor der Syrien-Reise nicht bewusst gehabt, die waren nur zufällig, sagt der arbeitslose 25-Jährige, der gerade eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels abgesessen hat. Die Männer habe er bei einer Hochzeit kennen gelernt, dass sie Salafisten seien, habe er nicht gewusst.

In Syrien, wohin er über Istanbul und dann über die grüne Grenze gekommen sei, habe er für die Freie syrische Armee (FSA) gekämpft, behauptet A. Vielleicht auch für eine der vielen Untergruppen, er kenne sich da nicht so aus. Die vielen Gruppen seien für ihn verwirrend gewesen. Ausgebildet, religiös und kampftechnisch ("am Maschinengewehr, nicht für Sprengstoffe"), habe man ihm in einem Lager bei Latakia.

Fotos mit dem Kriegshelden

Er habe für Ahrar al-Sham gekämpft, fällt dem Mann Stunden später ein. Aber ganz sicher nicht für Junud al-Sham, wie ihm Staatsanwältin Konstanze Manhart vorwirft. Er habe nur viel Zeit mit tschetschenischen Mitgliedern dieser Gruppe verbracht, weil Kommunikation mit den Arabern in der FSA wegen der Sprachprobleme nicht möglich gewesen sei.

Fotos mit dem Kommandanten der Junud al-Sham, Muslim al Shishani, einem tschetschenischen Kriegshelden, seien ebenfalls nur zufällig entstanden. Er habe sich neben den Kommandanten gestellt, der zufällig im selben Raum war, "weil er für mich ein Held war." Dass sein Bregenzer Kumpel die rechte Hand des Kommandanten war, will er nicht gewusst haben.

Das Gericht weist A. schließlich nach, dass er für die Terrormiliz Junud al-Sham aktiv war. Pech für A: Ein in München verurteilter Jihadist hatte ihn auf Fotos erkannt. Weiteres Pech: Auch Ahrar al-Sham wird als terroristisch eingestuft, wie ihm die Richterin mitteilte.

Kein Paradies in Syrien

Rechtsanwalt German Bertsch macht Milderungsgründe gelten. A. habe nach seiner Rückkehr aus Syrien keine weiteren Kämpfer rekrutiert, sondern zwei junge Männer, darunter einen Vorarlberger Konvertiten, von der Reise nach Syrien abgehalten. A.: "Sie haben mich gefragt, ob sie dort das Paradies finden wie ihnen versprochen wird. Ich hab ihnen gesagt, dass sie das Paradies bei ihrer Familie finden."

Senatsvorsitzende Sabrina Tagwercher, die den Prozess umsichtig und wertschätzend führte, sprach in ihrer Urteilsbegründung von Widersprüchen und Schutzbehauptungen des Angeklagten. "Wer freiwillig im Kampf sein Leben riskiert, der weiß auch, für wen er das tut und für welche Ziele", ließ sie den Mann wissen. A. erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Jutta Berger, 27.2.2017)