Solche Akten sorgten 2007 für massiven Unmut der Opposition.

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Wien – Beim ersten Untersuchungsausschuss zur Causa Eurofighter vor zehn Jahren sorgte das Finanzministerium (unter Wilhelm Molterer) wochenlang für Aufregung. Steuerakten einiger involvierter Lobbyisten wurden dem Ausschuss zunächst nur in geschwärzter Form übermittelt. Erst auf Vermittlung der damaligen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SP) einigte man sich auf die Einrichtung von Schiedsstellen, die über die Übermittlung von Steuerakten entscheiden sollten.

Droht ein ähnlicher Streit auch dieses Mal? Eigene Schiedsstellen wird es im Eurofighter-Ausschuss II definitiv nicht geben. In welcher Form Behörden Akten zu liefern haben, wurde nämlich in der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse 2015 neu geregelt.

"Vollständige Vorlage"

Dass damit Streitereien gänzlich ausgeschlossen sind, ist aber nicht gesagt. Laut dieser Verfahrensordnung sind öffentliche Stellen grundsätzlich "zur vollständigen Vorlage von Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes" verpflichtet. Es gibt aber Ausnahmen – etwa wenn es um die nationale Sicherheit oder um die Beeinträchtigung der "rechtmäßigen Willensbildung" der Regierung geht. Kommt es zum Streitfall, wann diese Fälle vorliegen, kann der U-Ausschuss (auch die Minderheit) eine Klärung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) verlangen.

Klärung mit Justiz

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil hat jedenfalls schon angekündigt, alle Akten ungeschwärzt zu liefern, das für die Gegengeschäfte zuständige Wirtschaftsministerium verspricht Selbiges. Im Justizministerium will man erst einmal den Beweisbeschluss des U-Ausschusses abwarten. Auf diesen will auch das Finanzressort warten, das aber hinzufügt: Man werde gemäß VfGH-Judikatur Akten ungeschwärzt vorlegen, "die den Untersuchungsgegenstand betreffen".

Der grüne Fraktionschef Peter Pilz geht jedenfalls nicht davon aus, dass es wieder zu Problemen mit der Finanz kommt. Mit der Staatsanwaltschaft will er aber vorab klären, ob das Untersuchungsgremium nicht selbst auf Teile des Ermittlungsaktes verzichte, um nicht laufende Ermittlungen zu gefährden. (Günther Oswald, 7.3.2017)