Lippencreme wurde ihr angeblich zum Verhängnis: Therese Johaug.

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Oberhofen – Der Internationale Skiverband (Fis) plädiert für ein höheres Strafausmaß im Fall der Skilangläuferin Therese Johaug. Die Norwegerin war in ihrer Heimat zu einer 13-monatigen Dopingsperre verurteilt worden, weil bei ihr die verbotene Substanz Clostebol nachgewiesen worden war.

"Der FIS-Dopingausschuss ist zu der Ansicht gelangt, dass die Strafe am unteren Ende der Skala dessen angesiedelt ist, was möglich gewesen wäre", teilte der Verband mit. Die Fis hat deshalb vor dem Obersten Sportgericht Einspruch eingelegt.

Johaugs Anwalt Christan B. Hjorth sagte der Zeitung Aftenposten: "Wir sind geschockt und finden dies unverständlich. Das Urteil war streng, stimmte mit der gängigen Rechtspraxis überein, also sehe ich keinen Grund, dagegen anzugehen."

Substanz in Lippencreme

Johaug hatte argumentiert, auf Anraten ihres Arztes beim Training in Italien eine Lippencreme benutzt zu haben, ohne zu wissen, dass diese eine verbotene Substanz enthielt. Der norwegische Sportverband warf ihr Unachtsamkeit, aber keinen Vorsatz vor und blieb mit seinem Strafmaß einen Monat unter den von der norwegischen Anti-Doping-Agentur geforderten 14 Monaten.

Dopingzeichen auf Verpackung

Die Fis erklärte in der Stellungnahme, Johaug habe das rote Dopingzeichen, das auf der Verpackung der Salbe angebracht war, übersehen, obwohl das Medikament für sie neu war und im Ausland gekauft wurde. Die Sperre gilt aktuell bis 17. November 2017. Eine Verlängerung könnte bedeuten, dass Johaug nicht an den Olympischen Spielen ab 9. Februar 2018 in Pyeongchang in Südkorea teilnehmen kann. (APA, sid, 7.3.2017)