Die Fristen zur Anmeldung für Aufnahmeprüfungen liegen weit vor dem Inskriptionsschluss.

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Wien – Manche wissen es schon lange, manche erst seit kurzem. Manche entscheiden sich spontan, und manche sind sich bis zum Schluss nicht sicher, ob es das Richtige ist. Die Wahl des idealen Studiengangs ist in jedem Fall eine sehr persönliche Entscheidung, für die es kein Rezept gibt. Doch zumindest das Inskribieren folgt simplen Regeln.

Ein regelmäßiger Besuch der Webseite jener Hochschule, die man später einmal zu besuchen plant, ist ein guter Anfang. Das sorgfältige Lesen dieser und das Notieren der wichtigsten Fakten empfiehlt sich – besonders der Fristen. Denn übersieht man eine, kann dies ein vorläufiges Ende der Uni-Karriere bedeuten, bevor diese überhaupt angefangen hat.

Ohne Computer geht nichts mehr. Bei fast jeder Universität muss man sich vorab online registrieren. An der Universität Wien geschieht dies auf der Website U:Space. Lehrveranstaltungen findet man auf U:Find.

Zulassungsregelungen

Bei den meisten Universitätsstudien ist eine Anmeldung zwar erst bis 1. September notwendig, für manche Fächer gelten aber spezielle Zulassungsregelungen. Will man etwa im Herbst ein Medizinstudium beginnen, muss man sich bereits bis zum 31. März für das Aufnahmeverfahren anmelden und die Testgebühr von 110 Euro einzahlen.

Bei Kunststudien sind die Anmeldefristen je nach Universität und Fach sehr unterschiedlich, haben aber für das kommende Wintersemester teilweise schon im Dezember geendet. Für die meisten Bewerbungen für Musik- und Kunststudien ist aber noch bis März oder April Zeit.

Gefasst machen sollte man sich bei den meisten Hochschulen jedenfalls auf lange Wartezeiten bei der Inskription und auf viele Mitbewerber bei den Zulassungsprüfungen – denn neben einem selbst gibt noch zahlreiche andere Leute, die studieren wollen. (Eva Schrittwieser, 15.3.2017)