Wien – Eltern müssen ihre Kinder auch nach der Schulzeit in ihrer "höherwertigen weiteren Berufsausbildung" unterstützen, das ist gesetzlich geregelt. Wie lange diese Verpflichtung besteht, dazu liegt eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor: Eine Architekturstudentin muss ihrem Vater mehr als 20.000 Euro zurückzahlen, weil sie das Studium nicht mit dem nötigen Ehrgeiz betrieben hat, wie das Höchstgericht feststellte.

Die junge Frau nahm im Jahr 2007 das Studium der Theaterwissenschaften auf. Nach zwei Semestern wechselte sie an die Technische Universität Wien und inskribierte Architektur. Ein Studienwechsel innerhalb des ersten Studienjahres ist gesetzlich erlaubt, ohne dass der Anspruch auf Alimente verfällt. Danach ließ sie sich allerdings zu viel Zeit, wie auch die "Presse" berichtet.

13 Semester für Bachelor

In der Entscheidung begründet der OGH die Rückzahlung damit, dass die durchschnittliche Studiendauer für einen Bachelor in Architektur an der TU Wien 8,8 Semester beträgt. Die Betroffene benötigte 13 Semester für den ersten Abschluss. Danach nahm sie das Masterstudium auf. Monatlich erhielt die Studentin während der gesamten Zeit 600 Euro von ihrem Vater – schon das nur aufgrund eines Beschlusses eines Bezirksgerichts aus dem Jahr 2008, nachdem die junge Frau das Geld eingefordert hatte.

Dem Vater wurde vom Höchstgericht nun recht gegeben, dass er seit Dezember 2013 aufgrund mangelnden Studienerfolgs seiner Tochter eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig war. Die junge Frau muss ihm die getätigten Zahlungen nun wohl rückerstatten – in Summe mehr als 20.000 Euro. Hinzu kommen die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten. (mika, 13.3.2017)