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Aktive Waldbewirtschaftung soll neben einer umfangreichen Aufforstung in der EU die Klimaschutzziele erreichen helfen.

Foto: Alexander Rüsche/dpa

Wien – Es ist eine elegante Möglichkeit, die Erderwärmung einzudämmen: Durch gezielte Aufforstung sollen neue "Senken und Speicher von Treibhausgasen, darunter Wälder", geschaffen werden, heißt es im internationalen Klimavertrag von Paris. Denn Bäume nehmen beim Wachsen bekanntlich Kohlendioxid auf, und dieses CO2 ist das wichtigste Treibhausgas.

Deshalb wird von den EU-Mitgliedsstaaten seit kurzem daran getüftelt, wie die Waldbewirtschaftung in das bestehende, recht komplizierte EU-Regelwerk zum Klimaschutz eingepasst werden könnte. Schon ab 2021, so die Vorstellung, sollte der Bereich LULUCF (sprich: Lulu-CF, das steht für Land-Use, Land-Use Change and Forestry) eingebunden werden. Auch das soll helfen, den EU-weiten Treibhausgasausstoß zu senken. Bekanntlich hat sich die EU bis 2030 das Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.

Der Baum als CO2-Speicher

"Im Kern bedeutet das Landnutzungskonzept, dass jeder Baum, der künftig gefällt wird, als Emission angesehen wird. Und dass jeder Baum, den man stehen lässt bzw. neu pflanzt, als Treibhausgassenke oder -speicherung gerechnet werden kann", erläutert Bernhard Budil, der als Generalsekretär der Land- & Forstbetriebe Österreichs in Brüssel dem Beratungsgremium "Forestry and Cork" vorsteht.

Doch was logisch klingt, kann sich im Detail zu einem ziemlichen Bürokratiemonster auswachsen. So sehen sich die Länder, die wie Österreich über einen hohen Anteil an Wald verfügen und diesen auch seit langem aktiv bewirtschaften, im Nachteil. Sie können ihren Waldbestand nicht so leicht ausweiten. Im Gegensatz dazu stehen Staaten wie Irland, die derzeit über wenig Wald verfügen. Diese können gezielt aufforsten und damit künftig "Credits" (also Bonuspunkte) für einen aktiven Klimaschutz geltend machen. Ganz anders wiederum sind die Interessen der südlichen Mitglieder mit ihren teilweise uralten, besonders langsam wachsenden Oliven- und Korkbäumen.

Jedenfalls ist vorstellbar, dass im nächsten EU-Haushalt ab 2021, wahrscheinlich im Rahmen der Agrargelder, eine Aufforstung mit EU-Mitteln gefördert wird. Dafür spräche, dass ein junger Baum beim Wachsen mehr CO2 aufnimmt als ein alter. Der gezielte Aufbau von Wäldern wäre also eine wichtige Maßnahme, um die vom Menschen verursachte Erderwärmung einzudämmen.

In Österreich ist man jedenfalls der Meinung, dass auch "bewirtschaftete Wälder" dem Klimaschutz zugerechnet werden sollen. "Alle Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF müssen als gleichwertig angesehen werden", heißt es im Positionspapier Österreichs zum diesbezüglichen EU-Vorschlag.

Eine eigene Säule

LULUCF dürfte jedenfalls künftig eine eigene Säule im EU-Klimaschutzprogramm werden, und zwar neben den Emissionen der großen Industriebetriebe und Energieversorger, deren Treibhausgasausstoß mittels Emissionshandelssystem mehr schlecht als recht eingedämmt wird. Und allen anderen Wirtschaftsbereichen, vor allem Verkehr und Bauwirtschaft.

Bei den Verhandlungen in Brüssel geht es nun darum, wie durchlässig die einzelnen Säulen zueinander konzipiert werden. Denn vorstellbar wäre, dass ein Land mittels gezielter Aufforstung so viele CO2-Gutschriften generiert, dass Verfehlungen in anderen Sektoren, etwa der Industrie, im Verkehr oder beim Bau, zumindest rechnerisch ausgeglichen werden können. (Johanna Ruzicka, 14.3.2017)