Scheint keinen Erfolg vor dem Höchstgericht gehabt zu haben: Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach.

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Wien – Der ehemalige Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ, BZÖ) ist offenbar mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Gorbach hatte sich gegen einen Bescheid zu wehren versucht, wonach seine Politikerpension nicht rückwirkend ausgezahlt wird. Die "Vorarlberger Nachrichten" berichten, dass die Beschwerde beim Höchstgericht nicht erfolgreich war. Der Sprecher des VfGH wollte das auf STANDARD-Anfrage nicht bestätigen – bis zur Zustellung der Entscheidung sei das Verfahren offen.

Gorbach sah die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 65 Jahre als verfassungswidrig an. Die Änderung der Rechtslage kurz vor Gorbachs Pensionsantritt sei ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz gewesen, argumentierte Gorbachs Rechtsanwalt Michael Rohregger bei Einbringen der Beschwerde. Das Land Vorarlberg bezifferte die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro. (red, 14.3.2017)