Straßburg – Mit strengeren Kennzeichnungspflichten und strikteren Verboten hat das EU-Parlament am Dienstag das europäische Waffenrecht verschärft. Die Neuregelung verschärft die Kontrollen von unscharfen und unzureichend deaktivierten Waffen. Solche Waffen wurden bei den Pariser Terroranschlägen im November 2015 verwendet.

Außerdem schreibt die EU den Ländern Regeln für ein Überwachungssystem zur Ausstellung und Verlängerung von Lizenzen und zum Informationsaustausch der Behörden vor. Für Österreich ändert sich nach Angaben des ÖVP-Delegationsleiters Othmar Karas Folgendes: Es wird ein verpflichtender digitaler Datenaustausch zwischen Waffenhändlern und nationalen Behörden vorgeschrieben.

Bessere Nachverfolgbarkeit

Für Waffenhändler gelten überdies neue Bestimmungen zur Kennzeichnung essenzieller Bestandteile von Waffen zur besseren Nachverfolgbarkeit. Verboten sind auch grundsätzlich halbautomatische Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen, sowie halbautomatische Langwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen, und Langwaffen, die sich leicht verbergen lassen. Erwerb und Besitz dieser Waffen sind nur mehr bei Mitgliedschaft in Sportschützenvereinen erlaubt.

Weiterhin alle fünf Jahre Überprüfung

Keine Änderungen gibt es in Österreich laut Karas für Jäger, Waffensammler und Museen. Ebenfalls unverändert bleibt die Begrenzung der Waffenbesitzkarte – in Österreich wird alle fünf Jahre die Verlässlichkeit überprüft. Auch bei medizinischen und psychologischen Tests sowie bei den Aufbewahrungskriterien bleibt alles gleich.

Mlinar: "Politischer Schnellschuss"

Die Neos-Europaabgeordnete Angelika Mlinar kritisierte die Reform als "politischen Schnellschuss", der zu weit gehe. Bestimmte Waffen müssten zwar registriert werden, doch könne man Kalaschnikows weiter im Internet kaufen.

Die EU-Staaten haben ab dem Inkrafttreten 15 Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Innerhalb von 30 Monaten müssen sie ein Datenbanksystem zur Registrierung, Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen einrichten. (APA, 14.3.2017)