Wien/Bregenz – Hubert Gorbach (60) kann noch nicht in Pension gehen. Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, blitzte er mit seiner Beschwerde gegen das Land Vorarlberg, das ihm einen rückwirkenden Pensionsbezug verweigerte, beim Verfassungsgerichtshof ab. Eine offizielle Bestätigung des Höchstgerichts steht noch aus.

Gorbach, damals noch bei der FPÖ, war von 1989 bis 1993 Landtagsabgeordneter und von 1993 bis 2003 Mitglied der Landesregierung. Im Jänner 2016 beantragte er rückwirkend die Pension nach altem Bezügegesetz, das einen Pensionsbezug ab 56,5 Jahren vorsah. Landesregierung und Landesverwaltungsgericht wiesen den Antrag mit Verweis auf die veränderte Gesetzeslage ab.

Offenbar argumentieren die Höchstrichter – wie in einer Entscheidung von 2001 – sinngemäß damit, dass der Vertrauensschutz für Politiker grundsätzlich niedriger ist als für andere Erwerbstätige. Anders gesagt: Sie dürfen nicht damit rechnen, dass sie es bis zu einer Politikerpension schaffen. Sie wissen, dass ihr Mandat unsicher ist, da sie ja regelmäßig wiedergewählt werden müssen. Schon deswegen sei es "von vornherein in besonderem Maße ungewiss, ob die Mandatsausübung bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsanfallsalters währt", urteilte der Verfassungsgerichtshof damals.

Zur Gesetzeslage: Vorarlberg hat das Pensionsantrittsalter für (Ex-) Landesregierungsmitglieder erst 2010 auf 65 Jahre angehoben; mit Möglichkeit zu Frühpension ab 62. Der Bund hatte das schon im Jahr 2000 getan.

Seit 2010 ist in Vorarlberg der Pensionsbezug erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder mit Abschlag von 13 Prozent ab 62 möglich. Gorbach steht laut Landesregierung ab 2021 eine Pension von 11.000 Euro brutto zu. Hubert Gorbach, heute Unternehmer, war Vizekanzler und Verkehrsminister in der Regierung Schüssel II. (Jutta Berger, Renate Graber, 14.3.2017)