Der eigenwillige "Haftbefehl" gegen Erwin Pröll.

Krems – Unter großem Medieninteresse hat am Mittwoch der Prozess gegen mutmaßliche Staatsverweigerer am Landesgericht Krems begonnen. Zur Einzelrichterverhandlung erschienen nur drei der acht Beschuldigten – drei Männer im Alter von 29, 53 und 57 Jahren.

Für die Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor und in dem Gebäude postiert. Verfassungsschutzbeamte standen im Einsatz.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines "International Common Law Court of Justice" ausgegeben und im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" gegen eine Sachwalterin sowie eine "Vorladung" wegen "Verbrechen gegen die Menschheit" für die von ihnen für den 28. Juli geplante "Gerichtsverhandlung" ausgestellt haben.

"Eine Dummheit"

Auch gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) sollen laut Anklage zwei der acht Beschuldigten im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" ausgestellt haben, mit dem laut Staatsanwaltschaft "dessen sofortige Festnahme angeordnet wurde".

Zwei der anwesenden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. "Ich erkenne den österreichischen Staat und die österreichischen Gesetze an", betonte der 29-Jährige Angeklagte. Er distanzierte sich in seiner Aussage von staatsfeindlichen Bewegungen. Er sei von einem Bekannten um Unterstützung gebeten worden und daher auf den Hof einer besachwalteten Frau im Waldviertel gefahren.

"Das war wie ein Riesenfilm"

Angesprochen auf das Gedankengut staatsfeindlicher Bewegungen wie Freeman und OPPT erklärte der Mann, er habe damals geglaubt, dass es einen Unterschied zwischen Rechtsperson und Mensch gebe. "Die Menschen sind verrückt, die haben einen Knaller, das verstehe ich jetzt auch. Mir tut das auch wirklich leid. Jetzt kann ich auch sagen, das war ein Riesenschwachsinn und eine Dummheit", meinte der 29-Jährige auf Fragen der Richterin über Naturrecht und den auf die Sachwalterin ausgeübten Druck. "Ich habe die Tragweite des Ganzen damals nicht erkannt, das war wie ein Riesenfilm."

Der 53-Jährige, der den Haftbefehl gegen Pröll mit Unterschrift und Fingerabdruck "bestätigt" hatte, stellte die "Haftbefehle" laut Anklage als "Sachbearbeiter des hiesigen Gerichts" aus. "Haben Sie nicht gewusst, was Sie da unterschreiben?", wollte die Richterin wissen. Daraufhin schüttelte der 53-Jährige nur den Kopf und verwies auf seine nicht ausreichenden Englischkenntnisse. Außerdem verschickte der Steirer im Mai 2016 Schreiben des "Amtes der Menschen auf Erden", das er seinen Angaben zufolge mitgründete. Den Empfängern, darunter Mitarbeiter der Wirtschaftskammer, stellte er darin mehr als 6,6 Millionen Euro in Rechnung.

"Es war verführerisch, dass es auch andere Rechtsordnungen gibt. Ich habe versucht auszuloten, um was es sich hier handelt", meinte der 57-Jährige. Er wurde wie die beiden anderen am Mittwoch anwesenden Angeklagten als "Hilfssheriff" geführt – ohne seine Einwilligung, sagt der Arzt aus Wien. Der Prozess wurde mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. (APA, 15.3.2017)