Eines soll vorweg klargestellt werden: Kunst ist wichtig und gehört gefördert. Die meisten Künstler werden für ihre Werke zu wenig kompensiert und produzieren diese oft mit finanziellen Einbußen. Aber das ist kein Grund dafür, ein ungerechtes und unlogisches System aufrechtzuerhalten. Genau das macht nun sogar der Oberste Gerichtshof (OGH) im Fall der Festplattenabgabe. Das Höchstgericht meint, dass die "Vermutung", Nutzer würden Privatkopien geschützter Werke anfertigen, als Begründung für die Zahlung der Abgabe ausreicht.

Das ist – bei allem Respekt vor dem Gericht – ein Irrsinn. Warum soll ein Bürger jedes Mal, wenn er einen USB-Stick kauft, Geld an Verwertungsgesellschaften der Künstler überweisen? Laut Gericht: weil er vielleicht vorhat, legal erworbene Werke auf diesen USB-Stick zu kopieren. Das ist fernab der Lebensrealität von Nutzern, vor allem in der Ära von Streamingdiensten wie Spotify. Dass der Nutzer die Abgabe nicht zurückverlangen kann, selbst wenn er beweist, keine Privatkopien anzufertigen, krönt diese Ungerechtigkeit. Der OGH_hält auch das für akzeptabel, da sonst eine "Unadministrierbarkeit" der Regelung drohe.

Statt jenen, die viele Festplatten kaufen, eine indirekte Kunstförderung aufzubrummen, sollte die Regierung sich dazu durchringen, die Mittel zur Unterstützung von Künstlern zu erhöhen – und zwar auf Kosten der Allgemeinheit. Denn von Kunst profitieren nicht nur Festplattenkäufer. (Fabian Schmid, 16.3.2017)