Bern – Die Schweiz hat ein Rechtshilfegesuch der Türkei wegen Beleidigung des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan abgelehnt. Das Bundesamt für Justiz stellte in seiner Begründung fest, in der Schweiz gelte die freie Meinungsäußerung.

Die Türkei hat in vier Fällen Rechtshilfegesuche eingereicht, bei allen ging es um Aussagen über Erdoğan in sozialen Medien. Über die verbleibenden drei Anträge wurde noch nicht entschieden.

Der Informationschef des Bundesamts für Justiz, Folco Galli, erläuterte in der "Tagesschau" des Schweizer Rundfunks, dass die von der Türkei behauptete Tat in der Schweiz nicht strafbar sei. Würde in der Schweiz im politischen Diskurs eine ähnliche Kritik an einem Regierungsmitglied geäußert, würde das als freie Meinungsäußerung toleriert. (red, 17.3.2017)