Bundespräsident Alexander Van der Bellen bei seiner Angelobung am 26.1.2017

Foto: APA/AFP/Simicek

Der langwierige Präsidentschaftswahlkampf polarisierte im vergangenen Jahr Teile der Bevölkerung. Einige Unterstützer von FPÖ-Kandidat Norbert Hofer erkannten weder bei der ersten und später für ungültig erklärten, noch bei der wiederholten Stichwahl den Sieg von Alexander Van der Bellen an. Auf Facebook äußerten sie ihren Unmut etwa, indem sie ihre Profilbilder auf ein Sujet Van der Bellens mit den Worten "Not my president" abänderten.

Dieses Profilbild poppte nach der Stichwahl in sozialen Medien auf.

Dienstrechtliche Konsequenzen

Für Soldaten kann diese Protestäußerung nun dienstrechtliche Konsequenzen haben. Denn seit seiner Angelobung am 26. Jänner 2017 ist Van der Bellen als Präsident auch Oberbefehlshaber des Heeres. Das Verteidigungsministerium bestätigt dem STANDARD, dass zurzeit "ein derartiger Fall disziplinär untersucht" werde. Das Abwehramt, das für den Eigenschutz des Bundesheeres zuständig ist, soll in den vergangenen Wochen in sozialen Medien gezielt nach derartigen Sujets bei Berufssoldaten und Rekruten gesucht haben. Offiziell wollte das Verteidigungsministerium dies nicht bestätigen.

Abwehramt gegen Islamisten und Identitäre

In den vergangenen Monaten beschäftigten das Abwehramt vor allem radikalislamistische Tendenzen in den Reihen des Bundesheeres. Wie im Dezember 2016 bekannt wurde, hatte ausgerechnet ein als "Soldat des Jahres" ausgezeichneter Bediensteter die Facebook-Seite eines radikalen Islamisten geliked, dies soll sich als Versehen herausgestellt haben. Im Mai 2016 war das Abwehramt hingegen von Verteidigungsminister Hans-Peter Doskozil (SPÖ) beauftragt worden, Querverbindungen zwischen Bundesheer und rechtsextremer "Identitärer Bewegung" zu finden. (Fabian Schmid, 19.3.2017)