Wien – Die Koalitionspartner haben sich am Freitag auf Verschärfungen im Fremdenrecht geeinigt. In einer Gesprächsrunde zwischen Innen- und Verteidigungsministerium einigte man sich auf eine Wohnsitzpflicht in der Grundversorgung, eine Gebiets beschränkung bei negativem Asylbescheid sowie die Beugehaft für ausreisepflichtige Asylwerber. Beim Versammlungsgesetz wird es weitere Gespräche geben.

Das von der Regierung vereinbarte Fremdenrechtsänderungsgesetz soll die im Arbeitsprogramm festgelegten Punkte enthalten, die bisher noch nicht in der im Ministerrat beschlossenen Fassung enthalten waren. Dies beinhaltet etwa die Wohnsitzauflage ab der Zuweisung zur Grundversorgung. Bei einem negativen Asylbescheid soll es zudem eine Gebietsbeschränkung auf das Bundesland und in weiterer Folge auf den politischen Bezirk geben, in dem sich die jeweilige Rückkehreinrichtung befindet.

Entsprechende Befugnisse der Exekutive für eine Durchsetzung der Punkte sind laut Stellungnahme des Innenministeriums ebenso in der Einigung enthalten wie Verwaltungsstraftatbestände für eine Verletzung der Gebiets beschränkung. Ein Sprecher von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) bestätigte dem Standard Freitagabend die Einigung in den genannten, aus dem Arbeitsprogramm der Bundes regierung stammenden Punkten. Die geplante Beugehaft werde für rechtskräftig negativ beschiedene, nicht ausreisewillige Asylwerber und andere Fremde gelten. Dies sei dann der Fall, wenn es ein gültiges Einreisezertifikat für das Herkunftsland gebe, Österreich aber dennoch nicht verlassen werde.

Die Maßnahme werde an die bereits existierende Maßnahme einer Beugehaft in Verwaltungsverfahren angelehnt sein. Diese kann zum Beispiel nach wiederholtem Nichterscheinen eines Beschuldigten vor Gericht oder einer Auskunftsperson vor einem U-Ausschuss ausgesprochen werden und kann bis zu sechs Wochen dauern. Die Haft findet in einem Gefangenenhaus statt.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte dem Vernehmen nach weitergehende Anhaltungsforderungen für die genannte Gruppe von Fremden geäußert.

Die Einigung kommt nun in parlamentarische Begutachtung. Sie soll in das bereits begutachtete Fremdenpaket eingearbeitet werden, das wie berichtet Geldstrafen bis zu 15.000 Euro für Aufenthalt im Land trotz bestehender wie derholter Ausreiseanordnung vorsieht. Das Gesamtpaket soll im April beschlossen werden.

Auch bei den Gesprächen über Änderungen im Versammlungsgesetz habe es laut gemeinsamer Stellungnahme von Innen- und Verteidigungsministerium ein "lösungsorientiertes Gesprächsklima" gegeben. Eine endgültige Einigung gab es aber noch nicht. Eine finale Verhandlungsrunde ist für kommenden Dienstag angesetzt. Grundsätzlich einig sind sich die Koalitionspartner darüber, dass Auftritte ausländischer Politiker zu Wahlkampfzwecken verboten werden sollen. (APA, bri, 17.3.2017)