Korneuburg/Wien – Andreas S. gibt vor dem Korneuburger Geschworenengericht unter Vorsitz von Anna Wiesflecker unumwunden zu, dass er am 18. September 2015 seinen Stiefbruder Eric J. mit einem Kopfschuss getötet hat. Nur: Das sei ein Unfall gewesen und kein Mord, wie ihm Staatsanwältin Gudrun Bischof vorwirft.

"War er Ihr bester Freund?", fragt die souverän verhandelnde Vorsitzende den 45-Jährigen. "Ja", lautet die knappe Antwort. Bei der Polizei hat das damalige Vorstandsmitglied einer Bank auch beteuert: "Ich habe Eric geliebt!"

Was könnte also das Motiv für einen Mord sein? Hier wird es seltsam. In der Anklageschrift ist mehrmals davon die Rede, dass S. ein eifersüchtiger Mensch sei – und er wohl die Vermutung hatte, dass seine Exgattin und sein Stiefbruder ein Verhältnis haben.

Exfrau "keine zentrale Figur"

In Bischofs Eröffnungsplädoyer am Montag hört sich das ganz anders an. "Möglicherweise war Eifersucht das Motiv" sagt sie und erklärt, dass die Exfrau "keine zentrale Figur ist, sondern es objektive Beweise gibt".

Eine Argumentation, die Verteidiger Rudolf Mayer in seinen Eröffnungsworten ziemlich zerpflückt. "Ich bin wirklich überrascht. Das kennt man ja von der Agatha Christie: Hercule Poirot fragt immer sofort, was das Motiv ist. Und jetzt soll es plötzlich nicht mehr die Eifersucht sein?"

Tatsächlich habe die Polizei in ihren Berichten erst nach neun Monaten erstmals die Gefühlsregung als Motiv genannt. In der Anklageschrift ist von "diversen Obszönitäten", die in Handynachrichten, die offenbar auch der Angeklagte lesen konnte, zwischen J. und der Exfrau des Angeklagten ausgetauscht worden seien, die Rede. "Der Beweis dafür gelingt nur einmal", moniert Mayer. "Es gibt eine, in der steht: ,Bier einkühlen und Muschi anfeuchten!'"

Derber Scherz

Diese habe sich aber nicht an die Exfrau gerichtet. "Sie hat J. zu einer Feier bei einer Freundin eingeladen. Und es ging darum, dass sie ihm Kolleginnen zubringen soll", formuliert es der Verteidiger. Also sei die Botschaft ein derber Scherz gewesen.

Die Exfrau ist auch der Grund, warum das Verfahren in Korneuburg verhandelt wird. Sie ist nämlich in der Wiener Justiz beschäftigt. Auffällig ist, dass sie von den Beteiligten in Niederösterreich zuvorkommend behandelt wird: Die Anklagebehörde hat sie nicht als Zeugin beantragt, Vorsitzende, Staatsanwältin, Verteidiger und Angeklagter sprechen immer nur ihren Vornamen aus.

Mayer regt etwas anderes auf: "Das waren einseitigste Ermittlungen!". Die von Bischof angesprochenen objektiven Beweise seien nämlich diverse Gutachten, die die Darstellung von S. widerlegen sollen. Sogar eine Blutspurenanalystin aus Deutschland wurde beigezogen. "Das Gutachten ist mir völlig wurscht, das sagt null!", hält der Verteidiger fest und zählt Widersprüche auf.

Um die zwei Promille

Dann beginnt der Angeklagte zu erzählen, was vor eineinhalb Jahren passiert ist. Er habe den Stiefbruder, der in derselben Bank arbeitete wie er, zum Grillen eingeladen. "Es ist dann kühl geworden und wir haben uns in die Küche gesetzt." Dort sei weitergetrunken worden: Das Opfer hatte 1,1 Promille im Blut, der Angeklagte bei seiner Festnahme um die zwei.

Allerdings war S. noch fit genug, um seine beiden Waffen, eine Glock und einen Revolver, aus dem Safe zu holen. Er konnte sie sogar noch zerlegen und wieder zusammenbauen. Dabei müsse das Unglück passiert und eine Patrone in den Lauf der Glock gekommen sein.

Das sei nicht zum ersten Mal passiert: Monate zuvor habe er auf diese Weise ein Loch in die Dachschräge seiner Wohnung geschossen – auch damals sei er angeheitert gewesen, gibt er zu.

"Irrsinnig viel Blut"

Am Tattag habe er jedenfalls die Pistole in der Hand gehabt, "auf einmal ging ein Schuss los. Ich habe mir gedacht: ,Scheiße, hoffentlich ist nichts passiert.' Plötzlich war irrsinnig viel Blut auf dem Boden." Wo er genau gesessen oder gestanden sei, wisse er nicht mehr – das wäre aber für die Bewertung der Gutachten wichtig. Denn so, wie er es bei der Polizei erzählt hatte, kann es nicht passiert sein.

Überhaupt könne er sich nur noch bruchstückhaft erinnern, was nach dem Schuss passiert sei. Das wäre bei einem Schock normal, allerdings sieht die Staatsanwaltschaft im Nachtatverhalten von S. Indizien für eine vorsätzliche Tat.

Er hat seine Waffen wieder im Safe verstaut, keine Wiederbelebungsversuche gestartet und erst nach 15 Minuten die Polizei gerufen – denen sagte er: "Ich habe einen Freund ermordet." Davor versuchte er noch, seine Exfrau zu erreichen.

Verdächtig feuchte Haare

Seltsam erscheint auch, dass die eintreffenden Beamten bemerkten, dass die Haare von S. feucht waren und sie den Eindruck hatten, dass er sich möglicherweise geduscht hat. Unklar ist auch, ob er den Sweater, den er bei seiner Festnahme trug und auf dem Schmauchspuren gesichert wurden, auch schon bei der Tat getragen hat.

Die ersten Zeugen, Angehörige und Bekannte des Angeklagten widersprechen großteils der Eifersuchtstheorie. S. sei eher immer kontrolliert gewesen. Dass er mit seiner Exfrau weiterhin gemeinsame Urlaube verbrachte, wussten sie entweder nicht oder dachten sich nicht allzu viel dabei.

Am Dienstag werden die Gutachten erörtert, am Mittwoch soll das Urteil fallen. (Michael Möseneder, 20.3.2017)