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Roman Polanski auf einer Archivaufnahme von 2015.

Foto: AP Photo/Alik Keplicz

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Polanskis Verteidiger Harland Braun bei der Anhörung am Montag.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/Frederick M. Brown

Los Angeles – Ein fast 40 Jahre altes Missbrauchsverfahren gegen Regisseur Roman Polanski (83, "Der Pianist", "Tanz der Vampire") ist in Kalifornien wieder vor Gericht. Am Montag führte Polanskis Anwalt Harland Braun vor Richter Scott Gordon in Los Angeles aus, dass sein Mandant den langjährigen Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können.

Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Braun drängt auf eine Garantie, dass Polanski im Falle seiner Rückkehr in die USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.

Staatsanwaltschaft gegen Sonderbehandlung

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass ein "reicher Prominenter" wie Polanski keine Sonderbehandlung verdiene. Der Regisseur müsse persönlich vor Gericht erscheinen, sodass dort das Strafmaß gegen ihn verkündet werden könne, sagte die stellvertretende Bezirksstaatsanwältin Michele Hanisee. Wie Gerichtssprecherin Mary Hearn der Deutschen Presse-Agentur am Montag mitteilte, hat der Richter nun 90 Tage Zeit, um seine Entscheidung bekanntzugeben.

Der Fall geht auf ein Sexualverbrechen im Jahr 1977 zurück. Der polnisch-französische Filmemacher hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen zugegeben und verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. (APA, dpa, 21.3.2017)