Wien – Wiens Tennisverband (WTV) hat am Mittwoch seine Mitgliedsvereine in einer Kurzzusammenfassung über einen den Ex-Präsidenten Franz Sterba schwer belasteten Prüfbericht informiert. Laut news.at wirft das mit der Untersuchung betraute Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO Austria Sterba Malversationen von zumindest 192.000 Euro vor. Der 57-Jährige wies diese Zahl als aus der Luft gegriffen zurück.

Dem Bericht nach könnte der tatsächliche, nicht für Tennis ausgegebene Betrag sogar bei rund 340.000 Euro liegen. Der Landesverband wird von Ernst Wolner interimistisch geführt: "Ich hätte Direktentnahmen – und nichts Anderes ist das – nicht für möglich gehalten. Das ist nicht nur für mich unglaublich." Er schränkte aber ein: "Bis zum Abschluss des Strafverfahrens hat für Franz Sterba die Unschuldsvermutung zu gelten."

Der Österreichische Tennisverband (ÖTV), dessen Präsident Professor Wolner einst war, stellte am Donnerstag in einer Aussendung fest, dass zwischen WTV und ÖTV streng zu differenzieren sei. Der im Jänner von allen seinen Tennis-Funktionen und damit auch als ÖTV-Vizepräsident zurückgetretene Sterba sei für den ÖTV nie zeichnungsberechtigt gewesen und habe auch keine Abrechnungen mit dem ÖTV getätigt.

"Das ist natürlich ein Imageschaden für den Tennissport", meinte ÖTV-Geschäftsführer Thomas Schweda in einer Bestätigung des Prüfberichts. ÖTV-Präsident Robert Groß: "Es ist wichtig, diese möglichen Unregelmäßigkeiten ins rechte Licht zu rücken. Der ÖTV hat keinerlei Kontrolle oder Einsicht in die Finanzen der Landesverbände, die laut Statuten völlig autonom sind."

Sterba habe sich am Mittwoch in der News-Redaktion gemeldet. Demnach habe er den Bericht selbst erst vor kurzem erhalten, könne daher noch nichts konkret sagen. "Eines allerdings schon: Dass die darin enthaltenen Zahlen zum Teil auf nicht erklärten, völlig aus der Luft gegriffenen Annahmen der BDO beruhen", wurde Sterba zitiert. Selbstverständlich werde er den festgestellten Fehlbetrag in den nächsten Tagen an den WTV überweisen. (APA, 23.3.2017)