Wien – "Ich war vernarrt in diese Frau!", beteuert Bruno H. vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Nina Steindl. Der 47-Jährige soll ein Vergewaltiger sein, behauptet die Staatsanwältin. Verteidiger Philipp Winkler widerspricht vehement: H. sei Opfer einer Verleumdung, der Hintergrund Geldgier und Angst.

Steindl hat es mit dem Angeklagten nicht ganz einfach. Der möchte eigentlich – was juristisch möglich ist – zu Beginn ein vorbereitetes Statement vortragen, die Vorsitzende will ein Zwiegespräch und setzt sich damit durch.

H. erzählt also die Vorgeschichte. Der gutsituierte geschiedene Schweizer hat Anna R. im September 2015 über eine Flirtplattform in Internet kennengelernt. "Sie war sehr hübsch, sehr sympathisch", beschreibt er seine virtuellen Erfahrungen mit der 30-Jährigen.

Zusatzbett für Tochter

Eine Woche vor Weihnachten kam er für ein persönliches Treffen nach Wien – zunächst nicht bei der Angebeteten. "Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, samt Zusatzbett für ihre Tochter. Das kann ich beweisen!", betont er, während er in seinen Ordnern und Unterlagen nach der Rechnung kramt.

"Wir waren eine Woche lang jeden Tag, jede Nacht zusammen!", schildert H. weiter. Zum ersten Geschlechtsverkehr sei es bereits am ersten gemeinsamen Vormittag gekommen, nachdem die Tochter in der Schule war.

Laut seiner Darstellung schilderte ihm die Alleinerzieherin rasch ihre Notlage. Sie sei ein Flüchtling aus Tschetschenien, ohne Arbeit, der Kindsvater sei untergetaucht und zahle keine Alimente. Der Angeklagte zückte die Geldbörse: "Ich habe dem Kind ein Hochbett gekauft, damit sie mehr Platz hat. Ich wollte die Wohnung schweizerisch einrichten."

Fernseher, Kleidung und Bargeld

Auch einen neuen Fernseher, Kleidung und Bargeld ließ er bis März springen, wie er mit Kontoauszügen belegt. Er habe die meiste Zeit über in Wien bei R. gewohnt. Auch zu Ostern 2016 kam er wieder angeflogen. "Sie hat mich abgeholt, alles war in Ordnung."

Nicht lange: "In der Wohnung hat sie plötzlich gesagt, sie liebt mich nicht mehr, sie will mich nicht mehr!" Er sei aus allen Wolken gefallen und habe geschimpft, warum sie ihn dann extra herkommen lassen habe. Handgreiflich sei er aber nicht geworden.

"Sie ist mitgegangen in unser Stammlokal und hat dann dem Kellner plötzlich gesagt, ich hätte sie geschlagen und er soll die Polizei rufen." Die kam und sprach ein Betretungsverbot aus, ein Verfahren wegen Körperverletzung wurde allerdings eingestellt.

Vorsitzende wäre verärgert

Eine gute Woche nach dem Vorfall sei R. wieder auf der Flirtplattform aktiv geworden und habe ihn wieder kontaktiert. Er überweis neuerlich 300 Euro. "Warum? Ich wäre verärgert", ist die Vorsitzende überrascht. Er sei eben vernarrt gewesen, lautet die Begründung.

Dass die Frau tatsächlich Geld gefordert hat, kann er nicht belegen. Er zeigt aber Fotos der Bankomatkarte und des Reisepasses, die sie ihm für die Überweisung geschickt hat. "Warum sollte ich Geld schicken, wenn Sie mich nicht darum bittet?", stellt H. eine Gegenfrage.

Überhaupt: Es sei bereits ein Hochzeitstermin ausgemacht gewesen, er habe fruchtbarkeitssteigernde Medikamente genommen, da sie ein Kind mit ihm wollte. Im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen sei ihm aber etwas aufgefallen: R. hatte keine Geburtsurkunde und nur Kontakte in die Ukraine, aber nicht nach Tschetschenien, woher sie angeblich stammt.

"Heftiger, temperamentvoller Sex"

Zur Vergewaltigung soll es dann in der Nacht vom 21. auf den 22. September gekommen sein. "Der Sex war wie immer wunderschön", erinnert sich dagegen der Angeklagte. Steindl bohrt nach: "Wie war der generell? Hat sich der im Lauf der Monate verändert?" Er sei "heftiger, temperamentvoller" geworden, gibt H. zu. Aber sie habe immer gesagt, es gefalle ihr.

Für die Staatsanwältin sowie Privatbeteiligtenvertreterin Sonja Aziz belasten die zwischen H. und R. nach dieser Nacht ausgetauschten Nachrichten den Angeklagten schwer. Denn die Frau macht ihm durchaus konkrete Vorwürfe – auf die er nicht eingeht. "Warum reagieren Sie nicht darauf?", will Aziz wissen. "Ich wollte immer wieder mit ihr zusammen sein", weicht der Angeklagte aus.

Dass er auch Dinge wie "Gib mir eine allerletzte Chance!" oder "Ich werde mich gerne ändern, zum Wohle von uns allen!" geschrieben hat, kann er nicht abstreiten. Das habe sich aber darauf bezogen, dass er aus Wut über das Beziehungsende gedroht habe, sie wegen Sozialbetrugs anzuzeigen und ihm das leidgetan habe.

Liebesschwüre für den Traummann

Umgekehrt weist Verteidiger Winkler außerdem darauf hin, dass Frau R. immer wieder elektronisch und analog glühende Liebesschwüre schickte, H. als ihren "Traummann" bezeichnete und von der Hochzeit schwärmte.

Die Frau wird unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen. In den Schlussplädoyers werden die Fronten nochmals geklärt. "Ich glaube dem Opfer", sagt die Staatsanwältin. "Warum sollte sie ihren Goldesel plötzlich loswerden wollen?", versucht sie der Verteidigung im Voraus zu kontern. Winkler lässt sich die Chance aber nicht entgehen: "Goldesel – genau das hat sie in ihm gesehen! Und als er drohte, sie wegen Sozialbetrug anzuzeigen, hat sie sich gerächt!", argumentiert er.

"Suchte nach finanzieller Absicherung"

Nach nur 20 Minuten Beratung fällt der Senat einen nicht rechtskräftigen Freispruch im Zweifel. "Es war eine Beziehung auf ungleichem Niveau", begründet Steindl das Urteil. "Sie suchte nach finanzieller Absicherung", meint die Vorsitzende über Frau R., "und hat Ihnen sehr wohl Interesse an Ehe und Kind vorgespielt, wie sie bei der Einvernahme unumwunden zugegeben hat."

Was natürlich eine Vergewaltigung noch nicht ausschließen würde. Aber: "Sie hat auch gesagt, sie hat den Sex in der fraglichen Nacht geduldet wie immer. Es kann sein, dass es ihr erst später bewusst geworden ist, dass sie es nicht wollte. Aber im Zweifel können wir nicht ausschließen, dass Sie das nicht erkennen konnten", gesteht Steindl dem Angeklagten zu. (Michael Möseneder, 27.3.2017)