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Team-Stronach-Parteigründer Frank Stronach im Rahmen eines Wirtschaftssymposium: 'Vision Österreich – Sanierungsplan für Österreich" im Sommer vorigen Jahres in Ebreichsdorf.

Foto: AP/Punz

Wien/St. Gallen – Die Schweiz soll – wie berichtet – Österreich in Sachen Steuerverhältnisse des austrokanadischen Milliardärs, Magna-Gründers und Ex-Politikers Frank Stronach Rechtshilfe leisten. Das österreichische Finanzministerium hegt den Verdacht, dass Stronach seiner Steuerpflicht für die Jahre 2012 bis 2014 nicht korrekt nachgekommen sein könnte und sein Welteinkommen in Österreich nicht offengelegt zu haben. Der Ex-Magna-Chef und -Aufsichtsrat beriet das Unternehmen noch bis 2014. Laut "Handelszeitung" erhielt er dafür Honorare, die über eine Firma im Schweizer Kanton Zug abgerechnet wurden.

Die österreichischen Behörden stellten deswegen 2015 ein Amtshilfegesuch an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Im September 2016 gab diese dem Amtshilfeersuchen laut "Neuer Zürcher Zeitung" statt. Stronach legte allerdings Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Auch da allerdings erfolglos: Die Schweiz dürfe die Auskünfte liefern, befanden die Richter in St. Gallen im vergangenen Februar.

Nun ist Stronach laut "NZZ" auch vor dem Bundesgericht in Lausanne abgeblitzt (die höchste richterliche Behörde der Schweiz). Die Lausanner Instanz weist die Beschwerde mit der Begründung zurück, dass Entscheide betreffend internationale Steueramtshilfe laut Gesetz nur dann vor dem höchsten Gericht angefochten werden können, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn es sich aus anderen Gründen um einen besonders bedeutenden Fall handelt. Beides sei nicht gegeben. Stronach hatte unter anderem die Verletzung von Verfahrensgrundsätzen geltend gemacht. (red, 28.3.2017)