Wer Einzelschicksale in Verbindung mit Zahlungsunfähigkeit kennt, der ist ob ihrer Dramatik oft erschüttert. Unfall, Jobverlust oder andere Unglücksursachen können jeden aus der Bahn werfen. Private Probleme, Aussichtslosigkeit, Depressionen – diese Abwärtsspirale geht oft von Überschuldung aus.

Mit einem Regierungsbeschluss will die Koalition hier Erleichterungen schaffen. Die SPÖ hat das Thema angestoßen, die ÖVP ging mit, weil auch Unternehmer nach einem Ausrutscher schneller auf die Beine kommen sollen. Dagegen lässt sich grundsätzlich nichts einwenden.

Allerdings geht die Reform des Privatkonkurses doch sehr weit. Sie greift tief in die Eigentumsrechte der Gläubiger ein und könnte falsche Anreize beim Schuldenmachen setzen. Das gilt weniger bei der Mindestquote von zehn Prozent, die ab Juli gestrichen werden soll: Personen ohne Einkommen hatten wegen dieser Anforderung bisher keine Chance, in ein geregeltes Leben zurückzukehren. Heikler ist die Verkürzung der Entschuldungsdauer, die nun nach drei statt bisher sieben Jahren endet. Eine kurze Frist, in der man sich auch leichtfertig eingegangener Schulden entledigen kann.

Es spricht einiges dafür, die angeführten Schicksale durch direkte Hilfestellung abzufedern, anstatt übermäßige Kreditaufnahme generell zu belohnen und Gläubiger querbeet zu bestrafen. (Andreas Schnauder, 28.3.2017)